
Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gratuliert dem Hebammenlandesverband Thüringen e.V. zu seinem 20-jährigen Bestehen.
Die Fraktionsvorsitzende Anja Siegesmund, die morgen an der Festveranstaltung in Erfurt teilnehmen wird, erklärt dazu:
„Hebammen und Entbindungshelfer, ob freiberuflich oder als Angestellte, leisten tagtäglich eine bewundernswerte Arbeit. Leider erfahren sie in unserem Gesundheitssystem nach wie vor nicht die ihnen zustehenden Anerkennung. Vor allem finanziell stehen viele freiberufliche Hebammen vor dem Aus.“ Während sich die Haftpflichtversicherungsprämie für Hebammen innerhalb eines Jahres auf 3689 Euro verdoppelte, stieg die Vergütung der Hebammenleistungen um nicht einmal zwei Prozent.
Siegesmund, die zugleich gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion ist, sieht die Ursachen für diese Entwicklung unter anderem in der mangelnden Wertschätzung für den Beruf der Hebammen und des Geburtshelfers. „Da klafft eine große Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit“, so Siegesmund. „Die Leistungen der Hebammen werden bis heute nach der Reichsversicherungsordnung von 1911, statt wie notwendig durch das Sozialgesetzbuch geregelt. Das muss sich ebenso ändern, wie das föderalistische Durcheinander bei der Meldepflicht von Hebammen“, fordert die Abgeordnete.
Erfreut aber auch verwundert zeigt sich die Grünen-Politikerin über die Ankündigung des Bundesgesundheitsministers, eine Studie zur Situation der Hebammen durchführen zu wollen. „Allerdings sagte Philipp Rösler nicht, wann das geschehen soll und warum er erst vor zwei Wochen gegen die von der grünen Bundestagsfraktion beantragte Erhöhung des Forschungsetats für eine solche Studie gestimmt hatte.“ BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden zusammen mit dem Hebammenverband den Druck auf die Bundes- und Landesregierung aufrechterhalten. „Wir wollen Thüringer Familien auch künftig eine qualitativ hochwertige Geburtshilfe zur Verfügung stellen und dabei werden aufgrund des sich verschärfenden Ärztemangels Hebammen eine zentrale Rolle spielen“, schließt Siegesmund.
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