
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützt mit Nachdruck den von der Fraktion DIE LINKE eingereichten Antrag „Für ein humanitäres Bleiberecht“, der heute auf der Tagesordnung des Plenums steht und hofft auf eine fraktionsübergreifende Unterstützung.
"Schon seit Jahren streiten auch wir Grünen auf allen Ebenen für eine wirksame und stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung im Grundgesetz und haben dazu auch im Bundestag entsprechende Anträge eingebracht. Wir meinen: Langjährig hier lebenden Ausländerinnen und Ausländern muss ein umfassendes Bleiberecht ermöglicht werden, das auch Kinder und EhepartnerInnen mit einbezieht. Zudem ist eine wirksame Regelung für einen Zugang zur Erwerbstätigkeit notwendig. Auch der Bezug von Sozialleistungen darf kein Grund sein, Menschen von der Bleiberechtsregelung auszuschließen“, so Astrid Rothe-Beinlich, migrationspolitische Sprecherin ihrer Fraktion.
Am 18. November 2010 hatte sich die IMK darauf verständigt, gut integrierten Jugendlichen, die die deutsche Sprache beherrschen und gute Schulleistungen erbringen, ein Bleiberecht zu gewähren. Dies gilt jedoch mitnichten automatisch für die Eltern.
„Fakt ist: Wenn das Aufenthaltsrecht an die Schulnoten der Kinder geknüpft ist, bringt dies eine ungeheure Belastung für die Betroffenen mit sich, die aus unserer Sicht durch nichts zu rechtfertigen ist. Hinzu kommt dann mitunter noch die Trennung von den Eltern. Diese Praxis ist alles andere als menschenwürdig. Nützlichkeit darf kein Kriterium sein, um über den Aufenthaltsstatus von Menschen zu entscheiden“, stellt Rothe-Beinlich klar.
Ende 2009 lebten in Deutschland zirka 89 500 Menschen in einer rechtlichen Grauzone – rechtlich geduldet aber ohne legales Aufenthaltsrecht. Fast 57 000 von ihnen leben bereits länger als sechs Jahre in Deutschland. Viele davon sind Kriegsflüchtlinge, die kein Asyl erhielten, aber auch nicht abgeschoben werden können.
„Ebenfalls unterstützt wird von uns die Forderung nach einem Abschiebestopp gegenüber den Menschen, die aufgrund der angekündigten Aufnahme einer so genannten Bleiberechtsregelung in Paragraph 25 a Aufenthaltsgesetz Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis haben könnten“, schließt die Grünenpolitikerin.
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