Gelder für Flüchtlingsunterbringung dürfen nicht zweckentfremdet werden

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Zu den heutigen Berichten des MDR, wonach mindestens vier Thüringer Landkreise die Landespauschale für Asylbewerber zweckentfremdet und gesparte Gelder in den allgemeinen Haushalt umgeleitet haben, erklärt Astrid Rothe-Beinlich, parlamentarische Geschäftsführerin und migrationspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag: "So die Vorwürfe zutreffen, ist das mehr als skandalös und die dafür Verantwortlichen müssen sofort entsprechende Konsequenzen ziehen. Wir werden dazu eine kleine Anfrage auf den Weg bringen, um die Mittelverwendung in allen Kommunen nachvollziehen zu können. Es kann einfach nicht sein, dass einige Landkreise sich an der Unterbringung von AsylbewerberInnen bereichern, während diese in desolaten Gemeinschaftsunterkünften beziehungsweise Sammellagern unterhalb des Existenzminimums leben müssen“, so die bündnisgrüne Migrationspolitikerin. Für die bündnisgrüne Landtagsfraktion zeigt sich, dass die Landesregierung es über Jahre versäumt hat, wirksame Rahmenbedingungen für eine menschenwürdige Unterbringung und eine humanitäre Flüchtlingspolitik auf den Weg zu bringen. „Im Gegenteil - im Land herrscht regelrecht ein durch die Landesregierung aktiv gefördertes flüchtlingsfeindliches Klima. Wer angesichts solcher Zustände von Willkommenskultur in Thüringen redet, macht sich in unseren Augen lächerlich. Wir fordern bereits seit Jahren die dezentrale Unterbringung, die Aufhebung der Residenzpflicht und die Ausreichung von Bargeld statt Gutscheinen an die Betroffenen“, so Rothe-Beinlich abschließend.