Bericht aus dem NSU-Untersuchungsausschuss

Im öffentlichen Teil der Sitzung am 09.07.2012 wurden die Zeugen Norbert Wiesner (TLfV) Karl Friedrich Schrader (TLfV) Dr. Helmut Roewer (Präsident des TLfV a.D.) vernommen. Norbert Wiesner (TLfV) Herr Wiesner war von 1993 – 1998 im Werbungsreferat der TLfV tätig. Vor 1993 war er im HessLfV ebenfalls im Bereich „Forschung & Werbung“ (F&W) beschäftigt. Nach seinem Weggang vom TLfV wechselte er in das TLKA in den Bereich „Verdeckte Ermittlung“ und dann in den Staatsschutz-Bereich. Im Zuge seiner Werbungstätigkeit hat er im Jahr 1994 Tino Brandt als V-Mann angeworben. Für Tino Brandt statt Mario Brehme entschied man sich aufgrund dessen Wohnortes in Thüringen. Die Werbung wurde aufgrund der Heß-Aufmärsche und der Anti-Antifa Ostthüringen verstärkt. Als dieser angeworben wurde, war er noch keine Führungsfigur. Nach Angaben von Wiesner war dies Mario Brehme. Zum Zeitpunkt der Anwerbung habe die Anti-Antifa Ostthüringen noch keine klare Struktur gehabt. Jedoch traten Brandt und Brehme für diese nach außen auf. Als V-Mann-Führer im TLfV waren Herr Bode und Herr Zweigert tätig. Nach Angaben des Zeugen soll auch Herr Nocken V-Leute geführt haben Nach der Anwerbung wurde Tino Brandt an Herrn Frohmann als V-Mann-Führer übergeben. Nach einem ¼ - Jahr wurde er dann durch Herrn Bode abgelöst. In 1998 übernahm der Zeuge Wiesner bis zur Abschaltung die V-Mann-Führung, da die Zugänge im vorherigen Zeitraum nicht so verwertbar / von der Güte wie gewünscht waren. Man habe wenige Aktivitäten mitbekommen, sondern immer nur Namenslisten. So habe man sich auf einer „Beschaffer-Tagung“ in Köln dafür rechtfertigen müssen, dass man keine guten Informationen geliefert habe. Brandt wurde zunächst im Rahmen eines Modellversuchs „elektronisch“ geführt, d.h. Kommunikation über eine eingerichtete Mailbox und Telefon, obwohl sich üblicherweise V-Mann und V-Mann-Führer persönlich in regelmäßigen Abständen treffen. Er führte zudem aus, dass zum Führen eines V-Mannes gehöre, den V-Mann zu steuern. Wiesner stellte fest, dass Brandt jedes Wochenende für das TLfV unterwegs war und auf höchstem Niveau berichtet habe. Nach den Treffen seien die Infos direkt an die Sicherheitslage weitergegeben worden. Er könne sich nicht vorstellen, dass Brandt fingierte Informationen geliefert habe, da diese sämtlichst vor Eintritt der Ereignisse kamen. Zur Durchführung von Zahlungen gab Wiesner an, dass es nicht üblich sei, dass ein V-Mann Sachmittel erhalte. Er wisse aber, dass Brandt ein Handy und ein Computer übergeben wurden. Der jeweilige V-Mann-Führer entscheide jeweils darüber, welche Prämien für die jeweiligen Informationen bezahlt würden. Diese dürfen nach einem Urteil des BFH nicht jeden Monat gleich hoch sein, damit keine „Alimentierung“ der V-Person erfolge. Die Auszahlung wird quittiert, im Treffbericht verzeichnet, die Quittung bei der Zahlungsstelle im TLfV abgegeben und dort verbucht. Zu möglichen weiteren Unterstützungsleistungen an Brandt machte er keine Angaben. Wofür Brandt seine Prämien, die auch doppelt so hoch waren als übliche Prämien, verwandt hat, konnte er keine genauen Angaben machen. Brandt habe wohl hohe Aufwendungen gehabt, da er ein Technikfreak gewesen sei und ständig Autos zu Schrott gefahren habe. Es sei kein Thema, wofür der V-Mann seine Prämien verwende. Die Gelder werden beantragt. Auch seien Vorschüsse durchaus üblich. Es komme aber auf die Situation und die Höhe an. Als sich Brandt in der NPD engagierte, wurde er aufgefordert sich von seinem Posten im Vorstand zurückzuziehen oder höchstens als Beisitzer im Vorstand zu sein. Dies habe er nicht gemacht. Man habe ihn nicht abgeschaltet, da er die einzige Quelle im THS war. Auch die Quelle bei „Blood & Honour“ wurde wohl zu einer Führungsfigur. Weshalb diese Quelle nicht abgeschaltet wurde, müsse man den V-Mann-Führer fragen. Warum Brandt nach seiner Abschaltung / Enttarnung an seinem Wohnort verblieben sei, wisse er nicht. Dies sein sehr ungewöhnlich, da man den V-Mann üblicherweise zu dessen Schutz aus der Szene holen und „umsiedeln“ müsse. Der Tipp zur Enttarnung von Brandt könne seiner Ansicht nach nur aus dem TLfV selbst gekommen sein. Zum Verfahren wegen § 129 StGB gegen Tino Brandt konnte er keine Angaben machen, da er nicht „nahe am Verfahren dran war“. Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe sind dem Zeugen nur punktuell „untergekommen“. Brandt hatte wohl keinen persönlichen Kontakt zum TRIO. Diese kamen wohl auch nicht als V-Leute in Betracht. Zur „Operation Rennsteig“ führte Wiesner aus, dass ihm erst wieder durch die Zeitungslektüre bewusst wurde, was hierunter zu verstehen gewesen sei. Die Werbung unter Wehrpflichtigen sollte zusammen mit dem MAD durchgeführt werden. Er nahm in diesem Rahmen an einem Gespräch in München zusammen mit Nocken teil. Vertreter des MAD, BfV und des BayLfV waren dabei anwesend. Vom BfV habe man jedoch nichts mehr gehört, während das BfV im Gegenzug stets Deckblattberichte erhalten habe und so informiert wurde. Das BfV sei auch ständig in der Abteilung „Auswertung“ im Amt gewesen. In dem oben bezeichneten Gespräch sei eine Aufteilung vorgenommen worden. So habe das TLfV wie Werbung in der Sektion Jena übernommen. Von der Übergabe von V-Leuten vom BfV oder einem anderen Dienst an das TLfV im Verlauf der Operation wisse er aber nichts. Er glaube auch nicht, dass Tino Brandt zusätzlich vom BfV als Quelle geführt worden sei. Eine parallele Führung sei aber möglich, jedoch müsse ein Amt führend sein. Er könne aber ausschließen, dass Brandt von einem anderen Amt übernommen worden sei, da ihn kein anderes Amt wollte. Seiner Aussage zufolge wurde auch allgemein, nicht nur im Rahmen der Operation Rennsteig nach V-Leuten gesucht, z.B. im THS (wo nur Brandt geworben worden sein soll), im „Skinhead – Bereich“, in der DVU (bereits vor seiner Zeit), aber auch in anderen Bereichen (Links / Ausländer). Insgesamt habe er im rechten Spektrum bis 1998 ca. 15 Anwerbeversuche unternommen. Der Zeitaufwand pro Versuch betrage hierfür durch Observation und Ansprache ca. ¼ - Jahr. Die Werbung sei auch oft an der Unzuverlässigkeit der Leute gescheitert, insbesondere im Skin-Bereich sei es eine Katastrophe gewesen. Nach Angaben Wiesners hat das TLfV im REX-Bereich von 1994 – 1998 „sicher“ drei V-Leute geführt. Es wurde angestrebt, weitere V-Leute zu werben, um auch Tino Brandt kontrollieren zu können. So habe er eine weitere V-Person aus Gera mit Bezug zu „Blood & Honour“ und „White Youth“ um 1996 herum geworben, die von Herrn Zweigert geführt wurde. Eine weitere Person stamme aus Altenburg. Insgesamt sollen im REX – Bereich fünf V-Leute, im linksextremen Spektrum zwei V-Leute und im „Ausländer“-Bereich eine V-Person geführt worden sein. Von einem V-Mann „Günther“ wisse er nichts. Die Zusammenarbeit mit der Polizei bezeichnete er als gut. Ab 1998 bestanden intensive Kontakte zum TLKA, vor allem auch über die ZEX (Einrichtung 01.01.1998). Bei der Polizei nähmen Regionalermittler Einsicht in die Akten. Dies habe aber nichts mit seinem Bereich „F&W“ zu tun. Vor 1998 will er keine dienstlichen Kontakte mit dem TLKA gehabt haben. Üblich war auch, dass Meldungen über Erkenntnisse im Rechtsextremen Bereich am Donnerstag in die „Sicherheitslage“ eingespeist wurden. Bei einer Besprechung mit der ZEX wurde einmal eine Liste mit Personen aus dem rechten Spektrum abgeglichen, auf der sich auch Brandt befand. Dabei wurde nicht mitgeteilt, dass sich darunter eine Quelle befand. Über die Preisgabe einer Quelle müsse immer die Amtsleitung entscheiden. Auf Arbeitsebene würden solche Informationen auch nicht weitergegeben. Die Zusammenlegung der Abteilungen Beschaffung und Auswertung im TLfV, die 1996 unter Roewer vorgenommen wurde, hat seinen Angaben zufolge nicht funktioniert. Jedoch ist er der Ansicht, dass die Zusammenlegung der beiden Bereiche zielführend sei. Seiner Meinung nach bestand keine Aufsicht durch das TIM. Die Aufsicht im Amt führte Herr Nocken als Leiter „Beschaffung“, der wiederum an den Präsidenten berichtet habe. Dienstbesprechungen im Amt hätten stattgefunden. Jedoch sei irgendwann der Quellenschutz nicht mehr beachtet worden, da man sich auf dem Flur im Amt über die Quellen unterhalten habe. Er habe noch zusammen mit Nocken an einem Termin Beim BND teilgenommen, um Informationen zur Gründung einer Tarnfirma („HERON Verlag“) zu erhalten, da Roewer unbedingt eine solche haben wollte. Dort sein man über Aspekte der Gründung und über steuerliche Fragen beraten worden. Insgesamt sei er von der Amtsführung enttäuscht. Karl Friedrich Schrader (TLfV) Der Zeuge Schrader wechselte am 01.02.1996 zum TLfV und war als Leiter des Referats 22 „Rechtsextremismus“ bis 1998 dort tätig. Bis Mitte 1998 war er dazu Personalratsvorsitzender. Vorher war der Zeuge über zehn Jahre im Bundesinnenministerium tätig, woher er Herrn Roewer kannte. Danach ging er in den Polizeidienst, unter anderem in Erfurt und in 1995 in Gotha. Zum TLfV kam er, da er ein anderes Betätigungsfeld suchte. Roewer soll ihn ins Amt geholt und versprochen haben, „komm´ zu mir, da wirst du schnell A 15“. Es kam zu einem gewaltigen „Krieg“ zwischen ihm als Vorsitzenden des Personalrats und dem Präsidenten Roewer in Personalfragen. Im Rahmen der Einstellung von Mitarbeitern sei es immer wieder zu Unstimmigkeiten gekommen, da bei manchen Sicherheitsbedenken bestanden und Herr Roewer diese Mitarbeiter einstellen wollte. So soll sich Roewer im Oktober / November 1999 dahingehend geäußert haben, dass der „Personalrat sowieso „schnulli“ sei, er brauche diesen nicht“. Bei Umstrukturierungen im Amt sei mit dem Personalrat zu sprechen gewesen. Dies habe Roewer nicht gemacht. Wenn dieser mit einem Referatsleiter nicht zufrieden gewesen sei, dann sei das Referat aufgelöst worden. Bei Vorfällen wurde die Aufsichtsbehörde erst später eingeschaltet, da man ja nicht sofort auf Konfrontationskurs gehen wolle. In einem Falle schrieb er an den damaligen amtierenden Innenminister. Jedoch sei nicht das Aufsichtsreferat im TIM eingeschritten, sondern Abteilung 1 habe sich eingeschaltet, welche dann wiederum den Präsidenten unterstützte. Auf die Frage, wo denn die Fachaufsicht war, antwortete der Zeuge nur, das frage er sich auch. Nach besonderen Vorfällen im Amt befragt, äußerte der Zeuge Schrader, dass Roewer barfuß durch das Amt gelaufen sei und seine schwarzen Füße während eines Gesprächs auf den Schreibtisch gelegt habe. Ebenso sei er auf den Gängen Fahrrad gefahren, um die neuen Räder für die Observanten zu testen. Außerdem solle er abends im Amt mit sechs Damen bei Rotwein und Käse gefeiert haben. Er nannte noch zwei weitere Vorfälle. Das Verhalten des Präsidenten erschien merkwürdig. So musste man sich auf Treffen / Kongressen stets belächeln lassen. Als er ins Amt gewechselt ist, fand er dort zwei Quellen aus Erfurt („Küche“) und Saalfeld („Otto“) vor. Später kam noch eine Quelle aus Gera aus dem „Blood & Honour“ – Umfeld („Riese“) dazu. Die Quellen „Otto“ und „Riese“ hätten im Lauf ihrer Tätigkeit so gute Zugänge geliefert, „da haben die anderen Ämter gestaunt“. Die Quelle „Küche“ wäre nicht so gut gewesen. Mit V-Leuten könne man aber keine Szene lenken. Die Auswertung der Zugänge sei aber etwas chaotisch gewesen. Dies müsse er sich anlasten lassen. Die Quelle Brandt wurde zunächst von Herrn Bode, dann Herrn Zweigert, später von Herrn Wiesner geführt. Er glaube nicht, dass Nocken selbst V-Leute geführt haben soll. Dem V-Mann-Führer des BfV sei bekannt gewesen, dass Brandt eine Quelle des TLfV war. Im Gegenzug kannte er (Schrader) auch die beiden Quellen des BfV in Thüringen. Brandt sei zudem immer knapp bei Kasse gewesen, so dass er mit den Zahlungen gerechnet habe. Im Rahmen der Zahlung seien auch Sachleistungen wie Handys oder Faxgeräte angeboten worden. Vor dem Untertauchen des TRIOs sei er fünf bis sechs Mal im Jahr bei einem Treffen mit Brandt anwesend gewesen, nach dem Untertauchen alle zwei Wochen. Zudem habe Roewer eine eigene Quelle „Günther“ geführt. Tino Brandt wurde im Verlauf zu einer Führungsfigur in der Anti-Antifa Ostthüringen, im THS und in der NPD. Die beste Quelle komme eben aus der Führungsriege, aber er arbeitete sich hoch. Bei einer Quelle aus der zweiten Reihe seien die Informationen immer gefiltert. Da keine Straftaten vorlagen, blieb er eingesetzt. Man hatte aber nicht den Eindruck, dass er den THS unter seiner Fuchtel hatte. Zur Zahl der Ermittlungsverfahren gegen Brandt gefragt, erwiderte der Zeuge, dass er nicht wusste, dass gegen Brandt 35 Ermittlungsverfahren liefen. Dies habe ihn überrascht. Er wisse jedoch nicht, ob einer seiner Mitarbeiter davon gewusst habe. In den Akten habe er nichts von eventuellen Straftaten gelesen. Auch seien ihm die vorgeworfenen Delikte nicht bekannt. Das TLfV hätte Tino Brandt aber nicht vor irgendwelchen strafprozessualen Maßnahmen gewarnt. Die Ursache, dass es bei 35 Verfahren zu keiner Verurteilung gekommen sei, liege darin, dass wohl nicht richtig ermittelt wurde. So sei das TLKA bei der Garagendurchsuchung am 26.01.1998 stümperhaft vorgegangen. Er könne sich nicht vorstellen, dass sie 35mal gewarnt haben. Es komme aber für die Abschaltung eines V-Mannes auch darauf an, welche Straftaten begangen wurden. Im Zuge der Ermittlungen zum Bombenfund in Jena habe man dann im weiteren Verlauf der Polizei mitgeteilt, es sei Garage Nr. 5, die interessant wäre. Man habe diese Garage bereits nach 1½ Tagen gefunden. Das TLfV sei gebeten worden, die Garage zu finden. Warum diese Information dann „VS-Vertraulich“ eingestuft wurde, wisse er nicht mehr. Man hätte bei der Durchsuchung auch den Eigentümer mit dazu nehmen müssen. Die Information an die Polizei wurde mündlich gegeben, da man ja nicht wisse, wohin die Vermerke / Bericht kämen. Man habe die Polizei stets informiert, zumal zum 01.01.1998 die ZEX, die sich in den Räumen des TLfV befand, eingerichtet wurde. Jeden Freitag habe man sich getroffen und die entsprechenden Informationen zumeist mündlich ausgetauscht. Im Grundsatz wären es immer die gleichen Straftaten gewesen, insbesondere Propagandastraftaten. Man habe sich aber auch darauf verlassen, dass sich die Polizei an das TLfV wende. Vor Einrichtung der ZEX habe es bereits Treffen mit dem TLKA gegeben, wenn ein entsprechender Anlass dazu bestand. Der Quellenschutz war in diesem Bereich sehr wichtig, da es eben nur sehr wenige Quellen gab. In diesem Zusammenhang führte der Zeuge aus, dass Kranz ständig seine Quelle enttarnen wollte. Er habe dann zugemacht. Wenn eben „rausgekommen“ wäre, dass Tino Brandt eine Quelle war, dann wäre diese unbrauchbar gewesen. Er fügte noch an, dass der Quellenschutz im Hause bis in das Jahr 1998 halbwegs funktionierte. Letztlich habe das TLKA das TLfV öfter um Amtshilfe gebeten, aber es bestand natürlich eine Rivalität zwischen den Ämtern. Eine gängige Meldung zum Schutze der Quelle bei gleichzeitiger Informationsübermittlung sei die Formulierung „dienstlich wurde bekannt“. Eine Reaktion der StA dahingehend, dass eine solche Information nicht verwertbar sei, sei nicht erfolgt. Ihm sei nicht bekannt gewesen, dass sich Mitarbeiter des TLfV bei StA / TLKA / KPIen Ermittlungsakten vorlegen ließen. Er kenne auch keinen Oberstaatsanwalt Schultz. Sofern doch jemand aus dem Amt vor Ort gewesen sein soll, so könne dies nur jemand aus dem Bereich „Ermittlung“ gewesen sein. Er stellte die Frage, was es für einen Sinn mache, Einsicht in die Akten der StA zu nehmen, da es ja nicht Aufgabe sei Strafverfahren zu bewerten. Von der „Operation Rennsteig“ wisse er nichts. Diese sei evtl. im Bereich „Forschung & Werbung“ angesiedelt, da sein Referat die Quellen von „F & W“ übergeben bekomme. Im Jahr 1998 sei ihm auch keine Quelle über „F & W“ übergeben worden. Im Amt herrsche auch das Abschottungsprinzip nach dem Grundsatz: WISSEN NUR WENN NÖTIG Die „Drei“ wurden als Helden in der Szene gesehen. Man sei an diese nicht rangekommen, nicht an Kapke, nicht an Wohlleben. So sollte die Quelle nur horchen, bis sich alles beruhigt habe. Im Zuge der Auswertung im Rahmen der Flucht habe man sehr viel Fantasie aufwenden müssen, um bei dem Begriff „Jobben“ den Bezug zu Banküberfällen herzustellen. Ein Vereinsverbot des THS sei vom TLfV geprüft worden. Im Jahr 1999 sei ihm dann von Herrn Roewer mit Billigung des TIM neben anderen Maßnahmen Hausverbot erteilt worden, bis er nach mehreren Jahren endgültig aus dem Amt ausschied. Dr. Helmut Roewer (Präsident des TLfV a.D.) Herr Dr. Roewer war vor seiner Tätigkeit im TLfV im BMI tätig. Unter anderem war er ein Kommentator des BVerfSchG. Seine Arbeit im TLfV begann er unter Abordnung im April 1994. Er will sich nicht auf den Posten des Präsidenten beworben haben. Er wisse auch nicht mehr, wer im BMI ihn angesprochen habe. Die Frage nach der „FDP – Schiene“ verneinte er. Er sei gefragt worden, ob er dies machen wolle. Weiter verwies er auf Kabinettsprotokolle. Zunächst sei er drei Monate mit dem Ziel der Versetzung abgeordnet gewesen. Danach habe er einen kurzen Sommerurlaub gemacht, einige Tage im BMI gearbeitet und sei dann unwiderruflich für nochmals 30 Tage in das TLfV abgeordnet worden. Am letzten Tag der Ernennungsfrist (15.08.1994) habe er seinen Ausstand im „Hopfenberg“ in Erfurt gefeiert. Er habe am Abend um 22:00 Uhr noch nicht gewusst, ob er Präsident des TLfV werde, so dass er die Koffer gepackt, die Fahrkarte in der Tasche hatte, und nach Hause fahren wollte. Die Urkunde, die Ministerpräsident Vogel unterschrieben hatte, sei ihm dann ins „Hopfenberg“ geschickt und übergeben worden. An die Übergabe erinnere er sich nicht, da er betrunken war. Er fand diese am nächsten Morgen. Im Vorfeld der Ernennung sei ihm auch niemand nachgereist. Er berichtete dann von einem Ereignis aus 1994, wo er mit einem Dienstwagen des Ministeriums abgeholt wurde. Auf die Frage, was er bei Amtsantritt vorgefunden habe, antwortete er, dass es kein Referat Rechtsextremismus gab. Es wäre überhaupt nichts vorhanden gewesen. Seiner Erinnerung nach wären auch noch keine V-Leute geworben worden. Im Amt arbeiteten ca. 50 Beamte, von denen jedoch niemand die notwendige Qualifikation gehabt hätte. Einen Teil hätte man dann fortgebildet, andere hätten neue Stellen gefunden. Er führte dann noch an, dass dumme Leute jedoch keinen neuen Job finden. Später fügte er noch an, dass die Masse sei nicht fortbildungsfähig gewesen sei. Trotz allem sei die ganze Zeit über gearbeitet worden und es trat eine langsame, aber stetige Besserung ein. Eine Übergabe im Amt habe nicht stattgefunden, zumindest erinnere er sich nicht mehr. Die Aktenführung sei jedoch nicht dergestalt gewesen, wie er sich diese vorstellte. Exemplarisch seien die Akten im Bereich „Spionageabwehr“ chronologisch geführt. Von den 50 Beamten zu Beginn seiner Tätigkeit habe keiner die richtige Ausbildung gehabt. Am unkompliziertesten wären die hiesigen Mitarbeiter gewesen. Schwieriger war es bei den Beamten aus dem Westen. Lediglich einer erfüllte die Anforderungen: Nocken, der vom HessLfV zum TLfV wechselte. Im Rahmen der Personalauswahl führte er aus, dass er nicht bei jedem Bewerbungsgespräch dabei gewesen sei. Im Falle Nocken habe er gewusst, dass Ermittlungsverfahren gelaufen seien. Ab einer bestimmten Einstufung (A12) habe das Amt aber keine Personalhoheit mehr, sondern das TIM. Zur Personalführung verwies er darauf, dass er mit jedem Mitarbeiter mindestens einmal im Monat ein intensives Gespräch geführt haben will. Das TLfV sei im weiteren Aufbau von einer Struktur mit vier Abteilungen in eine Struktur mit drei Abteilungen umgewandelt worden, was der Struktur des BfV bis in das Jahr 2007 entsprechen soll. Roewer bezeichnete diese Gliederung als sinnvoll. Andererseits könnten gute Mitarbeiter in jeder Struktur arbeiten, schlechte nicht. Zu Anfang habe er auch keine Fachaufsicht vorgefunden. Die Referatsleiter im TIM wechselten mehrfach. Mit den jeweiligen Staatssekretären unter Dewes habe er jedoch eng zusammengearbeitet. So sei die dortige Abteilung 2 dann den Kontrollpflichten nachgekommen, da es ja das Berichtswesen gab. Zum Informationsfluss führte er aus, dass es eine Wochenendlage gab, an der Mitarbeiter teilnahmen. Es gab auch einen jour fixe der Behördenleiter. Darüber hinaus habe er mit dem Innenminister Schuster und auch mit Innenminister Dewes regelmäßig gesprochen. Mit Schuster seien die Gespräche sporadisch gewesen. Auf die Mängel im Amt musste damals nicht hingewiesen werden, da er nach Thüringen gekommen sei, um diese Mängel abzustellen. Die Gespräche mit Dewes seien anlassbezogen und keine Routinetreffen gewesen. Er habe aber nicht jederzeit Zugang gehabt. Wenn Dewes den Wunsch hatte, ihn zu sehen, sei er dem nachgekommen. Im TLfV war die ZEX eingerichtet. Diese sei mit dem Ziel ins Leben gerufen worden, die Erkenntnisse des TLfV in die Polizei zu tragen, was auch geschah. Die Informationen sollen dann von Polizei zu Polizei weitergegeben werden, damit diese Infos auch richtig verstanden würden. Die ZEX sei ein Wunsch von Dewes gewesen. Diesem Wunsch habe er sich nicht widersetzt. Er bewerte es als einzigartiges, gutes Experiment. Als er in Thüringen ankam, sei REX bereits ein Problem gewesen. Er will sich aber aus der Zeit seines Amtsantritts nur noch an die von ihm so bezeichnete „Buchenwaldrandale“ erinnern. Die Szene radikalisierte sich aber dann und wurde intelligenter, so dass der Spruch „dumm und arbeitslos“ spätestens ab 1996 nicht mehr gelte. So sei im Amt die Priorität in absteigender Reihenfolge gewesen: REX, LEX, Ausländer, Spionageabwehr, Stasi. Die Anti-Antifa Ostthüringen wurde 1994 als Zentrum der Bewegung angesehen. Unter dem THS versammelten sich die Neonazis, die dann wiederum die NPD unterwanderten. Im Mai 2000 sei man an den Innenminister mit einer vorbereiteten Verbotsverfügung herangetreten. Das TIM habe jedoch nicht reagiert. An eine Operation Rennsteig erinnere er sich nicht. Er wisse nicht, ob er den Namen aus der Erinnerung oder aus der Zeitung habe. Zu Günther und zur Frage, ob dieser eine V-Person gewesen sei, führte er aus, dass es drei Personen gab, die Günther hießen. Danach befragt, ob Schrader oder Wiesner diese/n geführt haben, sagte er, dass die beiden nicht die gesamte Struktur des TLfV kennen würden. Er wisse aber nicht wie viele Quellen insgesamt geführt worden seien. Zu Günther sagte er noch, dass dieser gegen Ende der 90er im Bereich LEX eingesetzt worden sein solle. An Tino Brandt seien keine Warnungen ausgesprochen worden. Er wisse nicht, wer solche Warnungen ausgesprochen haben soll. Schrader kam zu ihm ins Amt. Er habe diesen nicht geworben und ihn auch nicht gekannt. Gegen diesen wurden später disziplinarische Vorermittlungen eingeleitet. Was daraus wurde, wisse er nicht. Das Hausverbot habe er nach der Suspendierung ausgesprochen. Die Vorgänge um den HERON-Verlag und die IKS bezeichnete er als normale nachrichtendienstliche Vorgänge. Er sei seinen Dienstpflichten nachgekommen und habe es gut gemacht. Schließlich sei er bevorzugt befördert worden.

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