Bericht aus dem NSU-Untersuchungsausschuss

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Im öffentlichen Teil der Sitzung am 12.11.2012 wurden die Zeugen • Bernd Hillmann (ehemals TIM) • StA Wolfgang Urbanek (ehemals TMJE) • KHK a.D. Roland Meyer (ehemals TLKA) • KHM Mario Melzer (TLKA) vernommen. Bernd Hillmann (ehemals TIM) Der Zeuge Bernd Hillmann trat am 01.02.1995 seinen Dienst in Thüringen an und war bis März 1998 Leiter der Abteilung 2 im TIM, das für die Fach- und Rechtsaufsicht über das TLfV zuständig war. In seinen vorherigen Tätigkeiten kam er mit dem Bereich „Nachrichtendienst“ nicht in Berührung. Dies sei nicht als Nachteil gewertet worden. Das TLfV solle wie jedes andere Amt behandelt werden. Besprechungen mit dem damaligen Präsidenten Dr. Roewer fanden im Abstand von drei bis vier Wochen statt. Diese Gespräche hätten je nach Lage ca. zwei Stunden gedauert. Rechtsextremismus sei stets Gesprächsthema aufgrund der Häufung von Versammlungen und Skinhead-Konzerten gewesen. Straftaten der rechten Szene sollen auch immer zur Sprache gekommen sein, aber daneben auch die Themen Links-, Ausländerextremismus und Scientology. Weiterer Anlass bestand auch in der Fassung der jährlichen Verfassungsschutzberichte. Eine Radikalisierung konnte festgestellt werden aufgrund der Häufung der Vorfälle, z.B. von Propagandadelikten, aber auch aus den Verfassungsschutzberichten ergab sich in der Kontinuität der Berichte eine Steigerung der Anzahl von rechtsextremistischen Taten. So tauchte irgendwann in der Szene auch der THS als neue Form der Organisierung auf, jedoch nicht die Namen des Trios. Er fügte noch an, dass man den THS mit ziemlicher Sicherheit besprochen habe. Zur Garagendurchsuchung vom 26.01.1998 bemerkte er, dass es wohl etwas mit Sprengstoff im Raum Jena gegeben habe und Amt sowie Polizei ermittelten. Der Zeuge war der Ansicht, eine derartige Behörde müsse man möglichst eigenständig arbeiten lassen. Dr. Roewer bezeichnete er als kompetent, erfahren und kooperativ. An der Fachkompetenz der Mitarbeiter im TLfV habe er keine Zweifel gehabt. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit lag zu 70-80% auf dem Flüchtlingswesen und dabei u.a. in der Schaffung der gesetzlichen Grundlagen und der Konsolidierung dieses Bereiches, so dass im Bereich TLfV vieles an ihm vorbeigegangen sei. So habe es direkte Kontakte zwischen Dr. Roewer mit dem damaligen Staatssekretär und dem damaligen Innenminister Dr. Dewes gegeben. Dies sei für die Aufsicht nicht förderlich gewesen. Er wisse auch nicht, ob er über sämtliche Vorgänge informiert worden sei. In diesem Zusammenhang nannte er zwei Sachverhalte. Bei der Umorganisierung des Amtes (Zusammenlegung von Beschaffung und Auswertung) sei er wenig beteiligt gewesen. Er hätte sich vorgestellt, mehr eingebunden gewesen zu sein. Ihm sei dann mitgeteilt worden, dass das so gemacht werde. In einem anderen Falle habe er einmal am Montag im Spiegel gelesen, der Minister setze sich dafür ein, dass die LfVen abgeschafft würden und eine Behörde wie das FBI geschaffen werden solle. Er habe darüber nichts gewusst. So habe er die Wogen im Amt glätten müssen, da die Mitarbeiter in Aufregung gewesen seien. Auch hier hätte er sich gewünscht, diese Meinung vorher zu kennen. Bei der Durchführung der Aufsicht habe er sich an die gesetzlichen Grundlagen gehalten. Ein Tätigwerden ergab sich aus den auftretenden Problemen und Lagen. Die V-Mann-Problematik habe nur am Rande eine Rolle gespielt. Für ihn seien die Ergebnisse wichtig gewesen und die Frage, ob man genügend Quellen habe und Erkenntnisse gewinnen konnte. Seine Aufsichtsführung sei gar als zu enge Führung bezeichnet worden. Zum Fall Tino Brandt führte er aus, dass er sich an diesen erinnere, jedoch nicht gewusst habe, dass dieser V-Mann gewesen sei. Es sei aber bekannt gewesen, dass Tino Brandt eine Führungsperson der rechten Szene in Thüringen gewesen sei. Seiner Erinnerung nach gab es keine Dienstanweisung für V-Mann-Führer. Von einem Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gegen Polizisten habe er keine Kenntnis. An Fragen der Personaldecke und Ausstattung könne er sich nicht erinnern. In diesem Zusammenhang habe aber jede Behörde geklagt, mit zu wenig Personal ausgestattet zu sein. Dr. Dewes wollte im Rahmen des Umbaus eine Verwissenschaftlichung des Dienstes. Der Zeuge habe die Bewerbungen der neu einzustellenden "Akademiker" gesehen, sei an einzelnen Vorstellungsgesprächen beteiligt gewesen und habe Bewertungen abgegeben. Unter den Bewerbern waren fachfremde Leute. So habe er angesprochen, dass er sich bestimmte akademische Disziplinen im TLfV nicht vorstellen könne. Die Hausleitung hingegen wollte, dass bestimmte ungewöhnliche Fachrichtungen im TLfV vertreten seien. Fort- und Weiterbildung seien im Amt durchgeführt worden, was von Dr. Roewer auch forciert worden sei. Man habe den Bedarf danach gesehen. Die Ermittlungen zum Diebstahl zweier PCs aus Innenministerium während des Umzuges durch das TLfV hätten Kräfte gebunden. Im Februar / März 1998 war er faktisch nicht mehr gegenüber dem TLfV Amt tätig. So habe sich die Aufsicht quasi ins Gegenteil verkehrt. Er kenne den „Gasser-Bericht“ zwar nicht, war aber von den öffentlich bekannt gewordenen Inhalten schockiert, da er während seiner Tätigkeit keine Signale aus dem TLfV in diese Richtung erhalten habe. Rechtsextremismus habe man als gefährliches Phänomen wahrgenommen, aber eine „Braune Armee Fraktion“ habe man sich nicht vorstellen können. Dies sei zwar nicht denkunmöglich gewesen, aber es habe keine Hinweise in diese Richtung gegeben. In der Nachbetrachtung sei er nicht mit der Aufsicht zufrieden. Er verwies darauf, dass man sich in der Aufbauphase befand und er in erheblichem Maße in den anderen Aufgaben eingespannt war. Er sei sich nicht sicher, ob eine verstärkte Aufsicht eine Verbesserung gebracht hätte. Mehr Aufsicht erzeuge eventuell mehr Widerstände. Kreativität und Risikofreudigkeit fehlten dann, was zu einem „Erstickungstod“ des Amtes führen könne. StA Wolfgang Urbanek (ehemals TMJE) Der Zeuge StA Wolfgang Urbanek war im Justizministerium von 1993 bis in das Jahr 1998 im Referat 33 „Staatsschutz“ tätig. Er führte im Rahmen der Befragung aus, dass es im Bereich der Propaganda- und Gewaltdelikte kaum Einstellungen gegeben habe, so man die Täter habe ermitteln können. Bei den Delikten im Zusammenhang mit Rechtsextremismus handelte es sich um einen Bereich, der sehr sensibel gewesen sei. So bestanden Berichtspflichten gegenüber dem Justizministerium. Die damalige Belastung der Staatsanwälte bezeichnete er als extrem hoch. Zudem waren diese zum damaligen Zeitpunkt auch noch nicht so erfahren; Man habe die Verfahren in diesem Bereich präferiert behandelt. Niemand habe es gewagt, solche Verfahren liegen zu lassen, wobei es doch zu Engpässen gekommen sei. Er bezeichnete die Fallzahlen der Staatsanwaltschaften zu Delikten mit rechtsextremem Hintergrund als korrekt. Bei der Einordnung der Verfahren habe die Polizei den ersten Zugriff. Einige Straftaten fielen schon per se in den REX-Bereich, wie Propagandadelikte, manche Einordnung erfolgte durch die Polizei aufgrund der festgestellten Motivlage der Täter. Im Verlauf der Vernehmung wurden die in exemplarisch vorgehaltenen Verfahren zum Teil sehr langen Verfahrensdauern problematisiert. So konnte es Monate bzw. Jahre seit Begehung der Tat dauern, dass Hauptverhandlungstermine in der ersten bzw. zweiten Instanz angesetzt wurden. Der Zeuge führte aus, dass ihm dieser Umstand sicher nicht gepasst habe. Probleme in der Terminfindung können neben anderen Umständen wie die Belastung der einzelnen Richter und Kammern mit bestimmten vordringlichen Verfahren auch auf eine Vielzahl von Beschuldigten und Zeugen in einem einzelnen Verfahren zurückgeführt werden. So gäbe es dann Verfahren, die den Anschein erwecken, dass es sehr lange dauere. Darüber hinaus benötigen manche Verfahren auch einen längeren Zeitraum in der Bearbeitung. Die jeweiligen Berichte seien vom jeweiligen Leitenden Oberstaatsanwalt zu Beginn eines Verfahrens und dann zu jedem wesentlichen Verfahrensschritt zu fertigen. Dem Zeugen wurde gegen Ende seiner Vernehmung noch ein Schreiben des Thüringer Innenministeriums an das Justizministerium vom 27.05.1997 vorgehalten, wonach die Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften u. a. bei rechten Straftaten kritisiert wurde. Auf diesem Schreiben finde sich sein Kürzel nicht. Es wäre aber gut gewesen, wenn er es gesehen hätte. Er konnte sich nicht erinnern, ob es zu dieser Thematik Diskussionen gegeben habe. KHK a.D. Roland Meyer (ehemals TLKA) Der Zeuge KHK a.D. Roland Meyer trat am 23.08.1996 in die SOKO REX im TLKA als deren Leiter für Herrn Hollandt ein und war dort bis zum 01.05.1997 tätig. Zwischenzeitlich wurde er pensioniert. Er erinnere sich nur ungern an diese Zeit. Es sei ein ständiges Kommen und Gehen von Beamten gewesen, zumal es in der SOKO Leute gab, die dort nicht ganz freiwillig dort waren. Die SOKO war mit 12-14 Beamten besetzt. Zur Zeit seines Eintritts liefen bereits TKÜ-Maßnahmen gegen Tino Brandt. Er stellte heraus, dass vor Ende des Jahres 1996 Durchsuchungen im Raum Jena in der rechten Szene durchgeführt werden sollten, da sich der Minister, was TLKA-Präsident Kranz ihm gegenüber ausgeführt habe, einen Erfolg gegen die rechte Szene bis Weihnachten wünsche. Für den Zeugen bestanden jedoch gute Gründe die Durchsuchung erst nach Weihnachten durchzuführen, um u.a. nicht die falschen Objekte auszuwählen. Jedoch soll in seiner Abwesenheit ein entsprechender Termin festgelegt worden sein. Er beklagte, dass er trotz seiner Stellung als Leiter der SOKO REX vom Durchsuchungstermin im Dezember als letzter erfahren habe. Die Durchsuchungen seien dann im Dezember 1996 durchgeführt worden. Bei einer entsprechenden PK allerdings waren er und ein Kollege, der sich auch gegen diesen frühen Termin ausgesprochen habe, nicht dabei. Man habe zwar bei diesen Aktionen nicht viel gefunden, aber die Funde wurden entsprechend aufgebauscht. Er sei offiziell bis zum 01.05.1997 Leiter der SOKO REX gewesen. Tatsächlich sei er bereits seit Ende Januar oder Ende Februar 1997 nicht mehr in der SOKO REX tätig gewesen. In der EG TEX habe er nicht mehr gearbeitet. Irgendwann habe sich der Verdacht gebildet, dass Tino Brandt V-Mann sei. Es sei bekannt gewesen, dass die Verfassungsschutzämter V-Leute in führenden Positionen hatten. Der Verfassungsschutz wäre bei ihnen im Hause gewesen. Mit dem MAD habe man ständig Kontakt gehabt. Der Austausch mit TLfV erfolgte über die Dezernatsleiter. Er glaube nicht, dass zu seiner Zeit kein Verfahren nach § 129 StGB, sondern lediglich Einzelverfahren geführt worden seien. Zur Zahl der Einstellungen führte er aus, dass er denke, es habe in seiner Zeit relativ viele Einstellungen gegeben habe. Manche Kollegen seien darüber sauer gewesen, aber es sei nicht ihre Aufgabe dies zu beurteilen. Er gab noch an, dass es während seiner Tätigkeit in der SOKO REX kein „großes Ding“ gegeben habe, evtl. Schlägereien im Raum Saalfeld. Die Namen Kapke, Mundlos, Böhnhardt - dieser sei sehr radikal gewesen und habe in Vernehmungen nichts gesagt - seien ihm bekannt gewesen. Zu seiner Zeit hätte man nie daran gedacht, dass so etwas wie die NSU passieren könnte. KHM Mario Melzer (TLKA) Der Zeuge KHM Mario Melzer erschien mit seinem Zeugenbeistand, Herrn Rechtsanwalt Christian Sitter. Der Zeuge war in verschiedenen Dezernaten im TLKA tätig, bevor er Ende 1995 / Anfang 1996 in die SOKO REX wechselte, die in 1997 in die EX TEX überführt wurde. Dort war durchgängig bis kurz nach der Garagendurchsuchung am 26.01.1998 beschäftigt. Er führte aus, dass er nach dem 04.11.2012 versucht habe sein Wissen einzubringen, wurde jedoch verbal bedroht. So habe er am 12.01.2012 einen Anruf vom BKA (BAO TRIO Regionalabschnitt Sachsen) erhalten, um den Beamten seine Kenntnisse zur Neonazi-Szene und „Blood & Honour“ in einer Vernehmung in Sachsen mitzuteilen. Dem Zeugen wurde zunächst keine Aussagegenehmigung erteilt. Zudem sah er sich einigen unschönen Bemerkungen ausgesetzt. Nach einigem Hin und Her war es dann möglich, die Aussage in Thüringen zu machen. Er führte aus, dass er das Thema des Verschwindens des TRIOS ständig unter den Kollegen thematisiert habe. Viele Leute leiden unter Amnesie, was er nicht tue. Er habe sein Manuskript reiflich durchdacht und versucht seine Erinnerungen aufzuzeichnen. Ende1995 / Anfang 1996 war er befasst mit Strukturermittlungen gegen Rechts in einem Verfahren nach § 129 StGB. Leiter der SOKO war Günter Hollandt. Die Ermittlungen begannen im Bereich Jena, Saalfeld, Kahla wegen dort stattfindender Wehrsportübungen. U.a. soll dabei Tino Brandt federführend gewesen sein. Er und ein Kollege hätten im Zuge der Ermittlungen versucht Waffenverstecke ausfindig zu machen. Auch zum Thema Karl-Heinz Hoffmann sei im Raum Kahla ermittelt worden. Er hätte sich aber gewünscht, dass man hier noch mehr nachhakte, was eventuell nicht gewünscht war. Tino Brandt habe die Kameradschaften aus Saalfeld, Rudolstadt und Sonneberg zusammengeführt, um Störaktionen gegen Linke durchzuführen ("Punker aufklatschen"). Er schilderte dazu einen Vorfall im Schützenhaus in Gräfenthal, bei dem ein junger Punk von Rechten verfolgt, mit Eisenrohren geschlagen und getreten wurde. Der junge Mann wurde dabei schwer verletzt. Im Zuge der Ermittlungen konnten die Haupttäter relativ schnell gefunden werden. Tino Brandt soll zu diesen Taten „angestiftet“ haben. In diesem Verfahren habe man sehr viele Zeugen vernommen. Darunter befand sich ein Hinweisgeber, der damals in der Bundeswehr war, jedoch keinen Status als Informant etc. hatte. So konnte der Zeuge diesem keine Vertraulichkeit zusichern. Es sei der Wunsch des Zeugen gewesen, diesen zu einer Vertrauensperson zu machen, was letztlich nicht geschehen sei. Er wies zudem darauf hin, dass dieser Hinweisgeber aus der rechten Szene aussteigen wollte. Bei den Vernehmungen fertigte dieser eine Skizze zu den Vernetzungen der rechten Szene an und teilte entsprechende Codes mit. Der Zeuge dachte, dass man den Mann als Top - VP in der Szene einsetzen könne. Er habe dann umfangreichen Vermerk gefertigt. Dann wurde der Hinweisgeber vom MAD vernommen. Im Nachgang dieser Vernehmung wurde dieser aus der Bundeswehr entlassen und konnte so nicht mehr seinem Wunsch entsprechend Zeitsoldat werden. Darüber war er sehr verzweifelt, da er diesbezüglich große Hoffnungen hatte. Der damalige Leiter der SOKO Hollandt habe gute Kontakte zum MAD gehabt, der fast wöchentlich im Hause war. Der Zeuge schilderte weiter, dass es wegen dieses Vorfalls zum Streit mit Hollandt gekommen sei, er beim Dezernatsleiter remonstriert habe und abgewiesen worden sei. Weiter teilte er mit, dass ihm der ermittelnde StA Schultz sagte, dass zwei Herren vom TLfV bei ihm gewesen seien und ausgeführt hätten, dass Brandt nicht der Anstifter sein könne und man keine Hexenjagd veranstalten solle. StA Schultz habe sich nicht beirren lassen und dennoch eine Anklage zu fertigen. Zudem schilderte er, dass ihn ein Richter am AG Rudolstadt verängstigt fragte, ob es Todeslisten der Rechten gäbe und wer da draufstehen könnte. Im weiteren Verlauf habe der Kollege Meyer zeitweise die SOKO REX geleitet. Gemeinsam mit diesem habe er eine weitere Person aus dem rechten Umfeld, wohl in 1997, vernommen. Dieser zeichnete die Entstehung der Kameradschaft Jena mit Böhnhardt, Kapke, Gerlach, Mundlos, Zschäpe nach. Seit Brandt gekommen sei, werde alles straff durchorganisiert. Man vermutete, dass Brandt wohl V-Mann des TLfV gewesen sei. Der Zeuge Melzer sagte weiter aus, dass Brandt die Organisation der Szene übernahm, um diese straff zu organisieren. Dieser solle auch die Kameradschaft Jena geführt haben. Außerdem schilderte er, dass es Verbindungen der Thüringer Neonazis zu den Fränkischen Neonazis gab. Das TLfV sei ständig im TLKA gewesen. Der Informationsfluss sei einseitig gewesen. Mit den Infos des TLfV habe man nichts anfangen können. Die Zusammenarbeit zwischen TLfV und dem TLKA bezeichnete er als nicht gut. Im weiteren Verlauf gab er Ermittlungspannen der SOKO REX wieder. Im Rahmen der Ermittlungen zu den Briefbomben - Attrappen habe die Kriminaltechnik der KPI Jena bereits gesicherte Schuhabdrücke im Schnee unbrauchbar gemacht, indem die Beamten durch die Spur gelaufen seien. Im Falle des „Puppentorsos“ sei diese durch Beamte der KPI Jena zuerst abgeschnitten worden und dabei auf die Fahrbahn gefallen. Man habe dann festgestellt, dies sei nicht so gut gewesen und habe diese dann wieder aufgehängt. Bei der Theaterbombe habe die Polizei die USBV ins Auto gepackt und auf die Dienststelle gefahren. Der Leiter der KPI Jena sagte dem Zeugen damals er solle diese USBV mitnehmen und sich nicht so haben. Der Zeuge bestand auf eine USBV – Truppe. Der Leiter der KPI Jena soll die USBV mit bloßen Händen angefasst und dagegengetreten haben. Erst dann wurde ein Sprengstoffhund zugeführt, der sogleich anschlug. Im weiteren Fortgang war er dann überrascht, dass es dann zu einer Einsatzplanung für den Januar 1998 kam. Der damalige Leiter des Zielfahndungskommando Ihling habe ihm gesagt, dass er nie einen Zielfahndungsauftrag erhalten habe, obwohl er habe sich immer darum bemüht habe. Aufgrund seiner Kenntnisse über die rechte Szene wollten Ihling und Wunderlich den Zeugen in die Zielfahndung ziehen, was aber vehement abgelehnt worden sei. Weiter verteidigte der Zeuge unablässig den Zielfahnder Sven Wunderlich. Es habe einen fließenden Übergang der SOKO REX in die EG TEX in 1997 gegeben. Der Grund hierfür sei ihm unbekannt. Insgesamt befand er die Hinweise zur Struktur des THS sehr gut. Der Tatbestand des § 129 StGB sei seines Erachtens erfüllt gewesen.

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