Bericht aus dem NSU-Untersuchungsausschuss

Im öffentlichen Teil der Sitzung am 03.07.2012 wurden die Zeugen EKHK Jürgen Dressler (TLKA) OStA Gerd Michael Schultz (Staatsanwaltschaft Gera) OStA Ralf Mohrmann (Staatsanwaltschaft Gera) LOStA a.D. Rolf Friedrich Mundt (Staatsanwaltschaft Gera) vernommen. EKHK Jürgen Dressler (TLKA) Herr EKHK Dressler war nach seinen Angaben ab Mai / Juni 1997 Leiter der EG TEX (Ermittlungsgruppe Terrorismus / Extremismus). Im Frühjahr 1997 war er kurzzeitig an die damals bestehende SOKO REX entsandt. Er war im weiteren Verlauf im Bereich des Staatsschutzes tätig, wobei er zum heutigen Zeitpunkt im Dezernat 34 des TLKA im Bereich „Verdeckte Ermittlungen“ arbeitet. Zu seiner Verwendung in der „AG Kommission“ wies er darauf hin, dass er den Präsidenten des TLKA darauf angesprochen habe, er sehe Probleme darin, wenn er als damals Ermittelnder in dieser Kommission mitwirke. Ihm sei entgegnet worden, dass dies kein Problem darstelle. Während dieser Tätigkeit will er auch keine Akten „aufbereitet“ haben. Zum Verfahren gegen Tino Brandt wg. Bildung einer kriminellen Vereinigung führte er aus, dass er nicht mehr wisse, wer das Verfahren geleitet habe. Ebenso wisse er nicht mehr, weshalb das Verfahren nicht um weitere Beteiligte, insbesondere Böhnhardt und Mundlos, erweitert wurde, und weshalb es abgeschlossen wurde, obwohl kurz zuvor in Heilsberg ein großer Waffenfund in der rechten Szene gemacht wurde. Den Abschlussbericht habe er wohl gezeichnet, aber an den Inhalt könne er sich ebenfalls nicht mehr erinnern. Der Zeuge konnte keine Angaben dazu machen, weshalb die SOKO REX aufgelöst und in die EG TEX umgewandelt wurde. Die Auflösung von SOKOen / EGen sei ein üblicher Vorgang. Seinen Äußerungen zufolge ist durch die Auflösung der SOKO REX eine Menge Erfahrung und Wissen verloren gegangen, jedoch seien die Erkenntnisse der SOKO REX verwertet worden. Im Gegensatz zur SOKO REX hat die EG TEX aber nicht nur in rechten Strukturen und rechtsextreme Delikte ermittelt, sondern in auch im linken Spektrum. Die Zusammenarbeit mit der StA Gera bezeichnete er als „normal“. Mit StA Schultz habe er vernünftig zusammengearbeitet. Im Gegensatz dazu nannte er die Kooperation mit MAD, BfV und insbesondere TLfV einseitig. Man sei im LKA insbesondere gegenüber dem TLfV seinen Informationspflichten nachgekommen, jedoch seien nur sehr wenige Informationen zurückgeflossen. Zwar habe er mit dem Leiter „REX“ im TLfV Herrn Schrader gut zusammengearbeitet, aber trotz allem stumpfte die Erwartungshaltung gegenüber dem TLfV schnell ab, da „nichts kam“. Ebenso sei der MAD regelmäßig im Hause gewesen, um Informationen zu ziehen, wobei er dies auch für das BfV möglich hielt, dies aber nicht bestätigen konnte. Es stellte sich auch das Gefühl ein, dass die Arbeit des TLKA gestört wurde. So waren im Vorfeld exekutive Maßnahmen an den Dezernatsleiter mitzuteilen, der diese dann an das TLfV weiterleitete. Hierzu gab es eine mündliche Anweisung. In einem Fall habe Tino Brandt das TLKA bei einer Durchsuchung bereits erwartet und die entsprechende Festplatte aus dem Computer sei schon ausgebaut gewesen. Andererseits sei man in Sachen Brandt einmal von dieser Praxis abgewichen und schon haben sich Ergebnisse gezeigt. Der Zeuge Dressler führte zum Komplex der Garagendurchsuchung, die eigentlich noch nicht Beweisthema aus, dass im Vorfeld eine Observation von B., M. und Z. von vier Wochen beantragt war, diese jedoch nur an drei Tagen vom MEK durchgeführt werden konnte. So wurde das TLfV um Amtshilfe gebeten. Das Amt brachte in kürzester Zeit Ergebnisse bei, jedoch nicht in gerichtsverwertbarer Form, worum zuvor gebeten wurde, da diese als „VS-Vertraulich“ eingestuft wurden. So musste versucht werden, die Ergebnisse noch herabzustufen, was nur unter großen Anstrengungen und Zeitverlust gelang. Beim LKA stand vor allem Böhnhardt, auch im Zusammenhang mit den Briefbomben – Attrappen und dem Puppen-Torso, im Fokus der Ermittlungen. Als TRIO wurden die drei nach der Durchsuchung am 26.01.1998 wahrgenommen. Die Entwicklung der drei, so wie sie sich vollzogen hat, wurde nicht für möglich gehalten. OStA Gerd Michael Schultz (Staatsanwaltschaft Gera) Der Zeuge Gerd Michael Schultz übernahm in der Staatsanwaltschaft Gera am 01.01.1996 das Dezernat Rechts-/Linksextremismus/Politische Straftaten/gewalttätige Gruppen. Monatlich habe er 50-60 politische Straftaten und 10-20 aus dem Bereich gewalttätige Gruppen bearbeitet. Er habe dabei mit den Staatsschutzabteilungen der KPI Saalfeld, Jean, Gera und dem TLKA zusammengearbeitet. Der Austausch erfolgte bei Bedarf, in dringenden Fällen sei die Polizei zu ihm nach Gera gekommen. Er will auch entsprechende Anweisungen an die Polizeibeamten gegeben haben, dies sei aber nicht Hauptbestandteil der Arbeit. Der Zeuge führte außerdem aus, dass die Belastung aufgrund der Fallzahlen groß war. Auch in die Staatsanwaltschaft Gera sei das TLfV gekommen, um Informationen einzuholen. Ebenso wandte sich der MAD an sein Haus, jedoch mit konkreten Anfragen. Auch hier wird der Informationsfluss als „einseitig“ bezeichnet. An den Mitarbeiter des TLfV könne er sich nicht mehr erinnern. Zum Fall Brandt sagte er, dass er diesen „zur Strecke bringen“ wollte. Es kam ihm seltsam vor, dass ihn Brandt am Rande eines Strafverfahrens gegen diesen wegen Landfriedensbruch vor dem AG Rudolstadt darauf ansprach, „wie es um sein 129er - Verfahren stünde“. Er habe sich gefragt, woher Brandt dies wisse. Auf seine Einstellungsverfügung in diesem Verfahren angesprochen, sagte er, dass er sich nicht mehr daran erinnere. Es sei wohl nicht so spektakulär gewesen. Letztlich sei das Delikt wohl nicht nachzuweisen gewesen. Ebenso habe er wohl keine Möglichkeit gesehen, den Beschuldigtenkreis zu erweitern oder die einzelnen Verfahren waren nicht zur Verbindung geeignet. Die Generalstaatsanwaltschaft oder das Justizministerium habe jedoch nicht darauf Einfluss genommen. Er führte noch aus, dass die Polizei gelegentlich bestimmte Begriffe, wie „dringender Tatverdacht“, „hinreichender Tatverdacht“ oder „Anfangsverdacht“ nicht in der Weise verwendet, wie sie laut StPO zu verstehen seien. Zur Einleitung eines Verfahrens nach § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) sagte er, dass er nicht mehr wisse, ob dies diskutiert wurde. Man hätte ein solches Verfahren wohl eingeleitet, falls es Anhaltspunkte hierfür gegeben hätte. OStA Ralf Mohrmann (Staatsanwaltschaft Gera) Der Zeuge Mohrmann kam Mitte 1992 zur Staatsanwaltschaft Gera, der er mit Ausnahme eines Zeitraums von 1995 bis März 1996 (Generalstaatsanwaltschaft Jena) bis heute angehört. Seit seiner Rückkehr ist er als Leiter der Abteilung 1, in der auch die Politischen Straftaten bearbeitet werden. Insgesamt habe er zu sämtlichen Verfahren, insbesondere zum 129er – Verfahren / Puppen- Torso / Theater – Bombe, wenig Erinnerung. Er geht davon aus, stets von Herrn Schultz unterrichtet worden zu sein. Von den Berichtssachen habe er stets Kenntnis gehabt. Er bestätigte auch, dass das TLfV mindestens fünf bis sechs Mal im Jahr ins Haus kam und Einsicht in die Akten verlangte. Ob auch MAD und BfV kamen, wisse er nicht, führte aber aus, dass das TLfV nur „abschöpfte“. Wenn man nach etwas fragte, kam nur vages zurück. Er habe darüber hinaus keine Kenntnis davon gehabt, dass Tino Brandt ein V-Mann war. Es wurde jedoch im Amt über diesen oftmals gesprochen. Verfahren gegen Tino Brandt habe er selbst keine geführt. Zu Warnungen an Beschuldigte könne er konkret nichts ausführen. Man habe aber schon öfter das Gefühl gehabt, dass Warnungen erfolgt seien. Die Zusammenarbeit mit der Polizei bezeichnete er als gut. Er habe keine eigenen Ermittlungshandlungen durchgeführt. Üblicherweise werden Aufträge an die Polizei vergeben. An eine Einflussnahme auf Ermittlungsverfahren erinnere er sich nicht. Er führte noch aus, dass es aufgrund des Verfahrensaufkommens nicht gerechtfertigt gewesen wäre, die SOKO REX aufzulösen und durch die „Schmalspurversion“ EG TEX zu ersetzen. Als allgemeines Problem sah er es an, dass Polizei und Staatsanwaltschaft zu dieser Zeit überlastet waren. LOStA a.D. Rolf Friedrich Mundt (Staatsanwaltschaft Gera) Der Zeuge Mundt war nach unterschiedlichen Stationen ab Anfang 1996 in Thüringen als stellvertretender Behördenleiter der StA Gera tätig. Eigene Ermittlungen habe er in diesem Zusammenhang nicht geführt. An die Situation 1997/1998/1999 und die Personen habe er keine Erinnerung mehr. Er erinnere sich an Tino Brandt als schillernde Person. Auch der Zeuge Mundt beschrieb, dass Mitarbeiter des TLfV im Quartal ein bis zwei Mal ins Amt kamen, wobei sich diese im Vorfeld anmeldeten. Er führte aus, dass man im Amt das Gefühl hatte, dass der Informationsfluss eine Einbahnstraße gewesen war. Er glaube jedoch nicht, dass das TLfV in laufende Ermittlungen eingegriffen habe, da Herr Schultz und Herr Mohrmann gestandene Leute seien, die dies nicht zuließen. Er wies noch darauf hin, dass es damals wie heute eine Frage des Personals ist, um entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Jedoch ist ein Staatsanwalt immer bemüht, seine Akten vom Tisch zu bekommen. Es sei aber die Aufgabe der Polizei die Ermittlungsarbeiten zu leisten. Er machte auch die Frage auf, ob es aufgrund der personellen Ausstattung bei Polizei und StA überhaupt möglich gewesen wäre, die entsprechenden Leistungen zu erbringen.

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