
Erst am Mittwoch hatte der Staatssekretär Bernhard Rieder für das Thüringer Innenministerium die Mündliche Anfrage von Astrid Rothe-Beinlich abschlägig beantwortet, die darauf abzielte, die Residenzpflicht in Thüringen – analog zur jüngsten Entscheidung in Schleswig-Holstein – auf das ganze Land auszuweiten.
„Nach der heutigen Bundesratsentscheidung, die Residenzpflicht in den Ländern dahingehend lockern zu können, indem sie auf das ganze Land ausgedehnt wird, ist es auch in Thüringen höchste Zeit, die Einschränkung der Bewegungsfreiheit für AsylbewerberInnen aufzuheben. Nun kann sich die Regierung auch nicht länger hinter fehlenden Rechtsgrundlagen verstecken“, so die Grünenpolitikerin.
Insofern begrüßt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nachdrücklich die Ankündigung der SPD-Abgeordneten Regine Kanis, sich nunmehr ebenfalls (wieder) für die Aufhebung der Residenzpflicht einzusetzen. „Die Abschaffung dieser diskriminierenden Regelung ist überfällig. Daher fordern wir die Landesregierung auf, jetzt schnellstmöglich die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass sich alle Menschen in Thüringen frei bewegen können“, so Rothe-Beinlich weiter.
„Diskutiert haben wir zu dieser Frage häufig genug im Thüringer Landtag. Auch die Kirchen hatten immer wieder die Forderung in die Öffentlichkeit getragen, die Residenzpflicht endlich abzuschaffen. Nun liegt es allein am politischen Willen der Regierung, endlich Bewegungsfreiheit auch für AsylbewerberInnen zu ermöglichen“, gibt die migrationspolitische Sprecherin zu bedenken.
„Wir werden zudem nicht nachlassen in unserem Bemühen, das Asylbewerberleistungsgesetz in Gänze zu kippen. Entsprechende Anträge dazu liegen schließlich seit Monaten auf Bundesebene vor und wir sind guten Mutes, auch dafür perspektivisch Mehrheiten zu finden“, schließt Rothe-Beinlich.
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