
Heute berät der Bundestag über das Gesetz zur sogenannten „besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht.“ Der Gesetzentwurf sieht u.a. vor, dass die Handydaten von Geflüchteten systematisch ausgelesen werden dürfen. Auch Abschiebungen von langjährig Geduldeten sollen nicht mehr angekündigt werden dürfen. Außerdem sind eine Erweiterung der Abschiebungshaftgründe, des Ausreisegewahrsams und der Wohnverpflichtung in Erstaufnahmeeinrichtungen geplant. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, flüchtlingspolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Mit dieser erneuten Asylrechtsverschärfung will die schwarz-rote Bundesregierung weitere Voraussetzungen dafür schaffen, noch rigoroser abzuschieben. Damit wird Deutschland immer mehr zum Abschiebeland. Auch entfernt sich die Bundesregierung mehr und mehr von einer menschenrechtsorientierten Flüchtlingspolitik und vom Grundrecht auf Asyl. Hinzu kommt, dass der Gesetzentwurf widersprüchlich das Sicherheits- und Strafrecht mit dem Ausländerrecht vermischt, indem beispielsweise ein neuer Abschiebungshaftgrund für sogenannte nicht näher definierte „Gefährder“ eingeführt werden soll. Dass nun auch überfallartige Abschiebungen von langjährig geduldeten Personen möglich sein sollen, halten wir ebenfalls für nicht vertretbar. Damit wird der Rechtsschutz von Geduldeten weiter massiv eingeschränkt.“
Die grüne Flüchtlingspolitikerin weist zudem darauf hin, dass die Ausweitung des erst vor anderthalb Jahren geschaffenen Instruments des Ausreisegewahrsams von vier auf zehn Tage mehr als willkürlich ist und die Rechte der Betroffenen weiter einschränkt. „Rechtsschutz zählt für die große Koalition im Bund offenkundig nichts mehr, ebenso wenig wie der Datenschutz Geflüchteter. Die Möglichkeit des Auslesens von sämtlichen Handydaten bei 50 bis 60 Prozent der Geflüchteten, halte ich jedenfalls für einen datenschutzrechtlichen Skandal!
Auch die Ermächtigung der Länder, für Asylsuchende mit geringen Bleibeperspektiven bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens eine über sechs Monate hinausgehende Wohnverpflichtung in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu erlassen, lehnen wir ab. Damit wird die diskriminierende de facto „Lagerpflicht“ erheblich ausgeweitert und kann sich im Falle von längeren Asylverfahren auf Jahre ausdehnen. Thüringen wird sich jedenfalls an einer solchen Ausgrenzungspolitik nicht beteiligen. Mit diesem Bundesgesetz wird das im Grundgesetz garantierte „Recht auf Asyl“ jedenfalls bis zur fast vollständigen Unkenntlichkeit entstellt“, bedauert Rothe-Beinlich abschließend.