
Nachdem der justizpolitische Sprecher der bündnisgrünen Fraktion, Carsten Meyer, heute wegen „nonverbaler“ Äußerungen nach der Geschäftsordnungsdebatte aus der Landtagssitzung verwiesen wurde, strebt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine juristische Klärung an.
„Der Ausschluss des Abgeordneten Meyer zeigt einmal mehr die Widersprüchlichkeit der politischen Situation in Thüringen“, sagt die Fraktionsvorsitzende Anja Siegesmund dazu. „Schwarz-rot-goldene Krawatten während der Fußball-WM widersprechen der Würde des hohen Hauses nicht, die Verfassung des Freistaates aber schon.“ Die bündnisgrünen Parlamentarier hatten nach der Debatte um die Geschäftsordnung T-Shirts mit den Schriftzügen „Parlamentarische Opposition ist ein grundlegender Bestandteil der parlamentarischen Demokratie“ (Art. 59, Abs. 1 Thüringer Verfassung) und „Ausschüsse tagen grundsätzlich öffentlich“ (Art. 44, Abs. 1 Berliner Verfassung).
Dafür erhielten alle Abgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Ordnungsruf, woraufhin sie wieder ihre Jacken überzogen. Meyer weigerte sich jedoch weiterhin, die „nonverbalen Äußerungen“ zu unterlassen und nahm auch den Ausschluss aus der heutigen Sitzung in Kauf. „Um die Arbeitsfähigkeit der Fraktion für den Rest des Tages zu erhalten, haben sich fünf unserer Abgeordneten dem Ruf der leitenden Vizepräsidentin Dr. Birgit Klaubert gebeugt. Uns ist jedoch unverständlich, warum die Verfassung de facto aus der Plenarsaal verbannt wurde“, erklärt die Parlamentarische Geschäftsführerin der bündnisgrünen Fraktion, Astrid Rothe-Beinlich, die auch die Änderungsanträge der Fraktion zur Geschäftsordnung eingebracht. „Carsten Meyer wird nun exemplarisch ein juristisches Verfahren anstreben“, so Rothe-Beinlich weiter.
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