
Nachdem heute die Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein angekündigt haben, eine gemeinsame Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes einzubringen, erklärt Astrid Rothe-Beinlich, migrationspolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen:
„Wir hoffen, dass der Freistaat Thüringen sich der länderübergreifenden Bundesratsinitiative von Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes anschließen wird. Wir meinen, dass dieses Gesetz, welches Asylsuchende von Anfang an diskriminiert und sie von einer Arbeitsaufnahme ausschließt, endlich abgeschafft werden muss.“
Die bündnisgrüne Landtagsfraktion weist zudem darauf hin, dass erst kürzlich das Bundesverfassungsgericht die bis dahin geltenden Leistungssätze für Flüchtlinge als unvereinbar mit den Grundrechten festgestellt hat. Es hat damit bekräftigt, dass alle Menschen in der Bundesrepublik das Recht auf ein menschenwürdiges Dasein haben.
„Die Länder Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein agieren nur folgerichtig und fordern eine Eingliederung der Leistungen in das System des Sozialgesetzbuches, um den Asylsuchenden damit bessere Möglichkeiten der Integration in den Arbeitsmarkt und Bewegungsfreiheit zu ermöglichen“, so Rothe-Beinlich weiter. „Genau das hatte in der Plenarsitzung auch unsere Fraktion beantragt. Dieser Antrag wurde in den Thüringer Innenausschuss zur weiteren Beratung verwiesen.“
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen sieht in Folge der Integration in die regulären Sozialsysteme auch für Thüringen erhebliche Entlastungen, da der Bund erstmalig in die Kostenerstattung für Flüchtlinge einbezogen werden würde.
„Eine Thüringer Beteiligung an dieser Bundesratsinitiative wäre aus unserer Sicht ein echter Beitrag für gelebte Willkommenskultur und wäre vielleicht auch für die schwarz-rote Koalition in Thüringen die Brücke, um das Anliegen zu unterstützen. Würde sich Thüringen dieser Initiative anschließen, könnten wir dafür unseren Antrag auf eine eigene Bundesratsinitiative im Sinne der Sache zurückstellen“, so Rothe-Beinlich abschließend.
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