Richtiger Schritt bei der Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften

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Zur heutigen Entscheidung der Landesregierung, das Thüringer Ausführungsgesetz zum Lebenspartnerschaftsgesetz aufzuheben, erklärt der gleichstellungspolitische Sprecher, Dr. Frank Augsten:

„Die Zuständigkeit bei der Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften grundsätzlich in den Aufgabenbereich der Standesämter zu legen, ist ein überfälliger Schritt für Thüringen.“ Auch 9 Jahre nach Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft klaffen Lücken zwischen Rechten und Pflichten. In vielen Bereichen sind Lebenspartnerschaften in Thüringen noch immer gegenüber der Ehe benachteiligt. Obwohl homosexuelle Lebenspartner die gleichen Verpflichtungen übernehmen wie Eheleute, müssen sie höhere Steuern zahlen, erhalten sie als Beamte, Richter und Soldaten weniger Leistungen und können sie Kinder nicht gemeinsam adoptieren.

„Perspektivisch wollen wir eine Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in allen Bereichen: beim Kindschaftsrecht, bei Adoption- und Sorgerecht, im Miet-, Erb-, Beamten- und Steuerrecht ebenso wie im Ausländerrecht“, ergänzt Augsten. „Gleiche Rechte und gleiche Pflichten - nur das ist fair. Unser Grundsatz lautet: ‚Homosexuelle Paare endlich gleichstellen. Alles andere als Gleichberechtigung ist Diskriminierung‘. Die Öffnung aller Thüringer Standesämter für Lebenspartnerschaften ist eine Entscheidung, sich den Lebensrealitäten endlich zu stellen. Zumal Thüringen mit der alten Regelung einen Sonderweg gegangen ist, die unnötige Doppelstrukturen geschaffen hat“, schließt Augsten.