Fristverlängerung zur Zielerreichung der EU-Wasserrahmenrichtlinie für Gewässer in den Landkreisen Altenburg und Greiz

Bild zur News

Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2741 "Belastung der Oberflächengewässer im Landkreis Altenburg und Greiz" in der Drucksache 5/5480 geht hervor, dass die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie hinsichtlich der Nährstoffeinträge Nitrat, Phosphor bzw. Pflanzenschutzmitteln und organischen Belastungen in neun von insgesamt 23 Oberflächengewässern voraussichtlich bis 2015 erreicht werden. In zwölf Oberflächengewässern erfolgt hingegen eine Fristverlängerung bis 2021 und in zwei Oberflächengewässern erfolgt eine Fristverlängerung bis 2027.