
Rede des Abgeordneten Dirk Adams zum zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes in der 36. Plenarsitzung am 11. November 2011:
Sehr verehrte Frauen Präsidentinnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, zunächst eine Vorbemerkung. Der Herr Kuschel hat es ja schon gesagt. Ich habe ernsthaft mal darüber nachgedacht, was passieren würde, wenn wir in dieser Debatte als Parlament feststellen würden, dass wir in diesem FAG etwas lindern müssen und hier Änderungen durchführen würden, allerdings der Termin für die Anmeldung kommunalrelevanter Änderungen am Haushalt, wenn das diese dann betreffen würde, schon durch ist. Insofern ist die Frage schon ein bisschen zu stellen, ob wir hier überhaupt ein ordentliches, gutes Verfahren haben. Ich kritisiere das genauso, wie Herr Fiedler das eben gemacht hat und wie Herr Kuschel das auch gemacht hat. Ich bin selbst kein Verfassungsrechtler und kann das, was Herr Kuschel eben angemahnt hat, nicht wirklich beurteilen. Die Frage steht, dass hier die Vorgaben des Verfassungsgerichts missachtet würden. Aber ich versuche mich da auf so eine Art natürliche Intelligenz zu verlassen und frage mich: Könnte denn in der Verfassung stehen, dass sich ein Land in Richtung Bankrott selbst und einer immer fortschreitenden Verschuldung bewegen soll.
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