Qualifikation in Thüringer Jugendämtern

Kleine Anfrage 1918 von Carsten Meyer zur Qualifikation in Thüringer Jugendämtern. Vor dem Hintergrund der tragischen Fälle von verhungerten und vernachlässigten
Kindern wurde der Schutz der Kinder in Deutschland verbessert. Die Einführung des § 8a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) war dazu ein entsprechender Schritt. Ein qualifizierter Kinderschutz baut auf qualifizierten Erziehungshilfen auf. In diesem Zusammenhang fragt Carsten Meyer die Landesregierung nach den qualifitativen Voraussetzungen in den Thüringer Jugendämter, besonders bezüglich der Amtsvormundschaften und Amtspflegeschaften.