
Kleine Anfrage 1778 von Carsten Meyer zur Rehabilitation vor der Versorgung von Thüringer Beamten. Das Ziel der gesetzlichen Regelung des betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 84 SGB IX seit 2004 ist die Senkung der Krankenausfallzeiten sowie die dauerhafte Erhaltung der Arbeits- und Dienstfähigkeit. Diese Regelung sollte sich daher auch entsprechend auf die Praxis vorzeitiger Ruhestandsversetzungen von Beamten auswirken und nicht zuletzt Versorgungslasten für den öffentlichen Haushalt senken. Carsten Meyer fragt die Landesregierung, wie viele Beamtinnen und Beamte in den letzten fünf Jahren vor Erreichen des regulären Ruhestandsalters wegen Dienstunfähigkeit
in den Ruhestand versetzt werden mussten, welche Entwicklung sich in den Jahren 2005 bis 2010 abzeichnet und warum angesichts leerer Kassen auf eine Verpflichtung zur Abgabe eines Versorgungsberichts im Thüringer Beamtenversorgungsgesetz verzichtet wird.