Ortsumgehung Wutha-Farnroda nicht mehr im Bundesverkehrswegeplan

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Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass die Ortsumgehung (OU) Wutha-Farnroda nicht mehr für den Bundesverkehrswegeplan gemeldet werden soll. Durch die verworfene Ortsumgehung Wutha-Farnroda entstehen im Planungsraum des Raumordnungsverfahrens (ROV) B 19n vollkommen neu zu bewertende Verkehrsbeziehungen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Umstände haben die Landesregierung veranlasst diese Planänderung vorzunehmen? 2. Welche konkreten Veränderungen der Planungsvoraussetzungen für die B 19n zwischen Wilhelmsthal und Wutha-Farnroda ergeben sich aus der verworfenen Ortsumgehung, insbesondere hinsichtlich neu zu bewertender Verkehrsbeziehungen? 3. Werden vor dem Hintergrund, dass durch die Veränderungen bei den Planungen der B 19n keine effiziente Anbindung an die A 4 erreicht und der Bau der B 19n zu hohen Kosten führen wird, Planungen für den Aus- und Umbau der Strecke zwischen Eisenach Ost in Richtung Sättelstädt für notwendig erachtet? 4. Hält es die Landesregierung aufgrund der gravierenden Änderungen im Zuge der Neubewertung der Fakten zum laufenden ROV der Umverlegung B 19n/B 88 für zielführend, ein neues ROV unter Einbeziehung eines erweiterten Planungsraumes zu eröffnen? Der vollständige Antrag ist als pdf-Datei auf dieser Seite einsehbar.

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