
Heute hat der Thüringer Landtag in erster Lesung die von der Landesregierung eingebrachte Novellierung zum Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft beraten. Mit dem Gesetzentwurf wird nach einem Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofes die staatliche Finanzhilfe für freie Schulen neu geregelt, indem rückwirkend zum 9. Februar 2015 die Finanzierung für freie Schulen deutlich erhöht wird. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Nach Wochen intensiver Diskussion in der Landesregierung und unter uns Koalitionsfraktionen können wir nun über einen soliden Gesetzentwurf im Landtag beraten. Die freien Schulen in Thüringen können mit den vorgeschlagenen Änderungen ihre Finanzhilfe endlich verlässlich für die nächsten Jahre planen. Allein im ersten Jahr erhalten sie dem Vorschlag der Landesregierung zufolge etwa 12,4 Millionen Euro mehr als im vergangenen Jahr. Mit dem Gesetz wird ein Festbetragsmodell mit jährlichen Steigerungen von 1,9 Prozent verankert. Außerdem wurde sich – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – darauf verständigt, die Genehmigungspflichten für Lehrkräfte und Schulleitungen abzubauen und die Verwendungsnachweisführung zu vereinfachen. Mit dem Gesetzentwurf hält nach den Kürzungen der Vorgängerregierung ein Paradigmenwechsel Einzug, der deutlich macht, dass es Rot-Rot-Grün um faire Chancen für freie Schulen geht und wir die Vielfalt in der Thüringer Bildungslandschaft verlässlich fördern.“
Die grüne Bildungspolitikerin betont zudem, dass der vorgeschlagene Gesetzentwurf ein guter Kompromiss zwischen einer soliden Finanzausstattung für freie Schulen und einer nachhaltigen Haushaltsplanung ist.
„Um eine zügige Beschlussfassung im September zu ermöglichen, werden wir Ende August im Bildungsausschuss des Landtages eine ausführliche Anhörung der freien Schulträger durchführen und anschließend die Stellungnahmen intensiv auswerten. Dabei werden wir auch die Situation der freien Berufsschulen – insbesondere in den Sozialberufen – in den Blick nehmen. Zudem werden wir uns der Frage des erleichterten Zugangs von Lehrkräften freier Schulen zu Fortbildungsangeboten des Thillm widmen“, so Rothe-Beinlich abschließend.