Grüne Fraktion sichert freien Schulen auskömmliche Finanzierung zu

Grüne Fraktion sichert freien Schulen auskömmliche Finanzierung zu

Grüne Fraktion sichert freien Schulen auskömmliche Finanzierung zu

Die Schulträger freier Schulen in Thüringen haben laut Medieninformationen (TLZ vom 13. Januar 2015) Zweifel an der Einhaltung des Zeitplanes zur Novellierung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hatte nach einer erfolgreichen Normenkontrollklage der Grünen-Fraktion der zukünftigen Landesregierung aufgetragen, bis zum 31. März 2015 die bisher verfassungswidrigen Regelungen zur staatlichen Finanzhilfe freier Schulen zu überarbeiten. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin:

"Wir nehmen die Sorgen der freien Schulträger selbstverständlich sehr ernst. Bereits im Koalitionsvertrag haben wir eindeutig formuliert, dass wir eine Neuregelung der Finanzierung freier Schulen bis zum 1. April 2015 anstreben. Wir gehen fest davon aus, dass ein abgestimmter Gesetzentwurf in den nächsten Wochen im Landtag eingebracht wird, um rechtzeitig verabschiedet zu werden. Schon in den Koalitionsverhandlungen haben wir als Grüne klargestellt, dass die notwendigen Erhöhungen der Zuschüsse um 10 Millionen Euro eine Untergrenze darstellen. Weitere Kostensteigerungen gilt es selbstverständlich auszugleichen. Für uns gilt der Grundsatz, dass alle Schulen egal in welcher Trägerschaft Teil des öffentlichen Schulwesens sind und gleiche Chancen und Rahmenbedingungen brauchen. Uns geht es schließlich um gute Schule und individuelle Förderung für jedes Kind!", so Rothe-Beinlich.

Mit dem künftigen Gesetz für die freien Schulen sollen zudem durch die schwarz-rote Landesregierung eingeführte bürokratische Hürden abgebaut werden: "So wollen wir Erleichterungen bei der LehrerInnengenehmigung und bei der Abrechnung schaffen. Zudem sollen die freien Träger auf Augenhöhe an der Schulnetzplanung beteiligt werden. Die bewährte Trägerregelung soll wieder eingeführt und zudem Entwicklungsmöglichkeiten für freie Schulen aufgezeigt werden. So soll es künftig beispielsweise möglich sein, dass aus einer Förderschule eine inklusive Schule wird. Selbstverständlich ist für uns zudem, uns bei der Gesetzesnovellierung eng mit den Schulträgern abzustimmen", so Rothe-Beinlich zu wichtigen Eckpunkten der durch das Verfassungsgericht in Weimar aufgetragenen Gesetzesnovellierung.

Die bildungspolitischen SprecherInnen der drei Koalitionsfraktionen kommen morgen mit dem Bildungsministerium zu einem entsprechenden Arbeitstreffen zusammen.