
Zu den Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Landeserziehungsgeld auf das Thüringer Erziehungsgeld erklärt die familienpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Anja Siegesmund: „Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum bayerischen Landeserziehungsgeld trifft auch auf Thüringen zu. Auch das Thüringer Erziehungsgeld diskriminiert Nicht-EU-Bürger, indem die Herkunft der Eltern und nicht die von der CDU angeblich so geschätzte Erziehungsleistung der Eltern das ausschlaggebende Kriterium für die Auszahlung ist.“ Hintergrund ist, dass das Thüringer Erziehungsgeldgesetz in §5 Abs. 5 den Bezug des Erziehungsgeldes an das Vorhandensein der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union knüpft. Die Karlsruher Richter hatten diese Regelung in einem heutigen Beschluss für verfassungswidrig erklärt und dem bayerischen Gesetzgeber eine Frist bis zum 31. August für eine verfassungskonforme Neuregelung gesetzt. „Wenn die Thüringer Landesregierung nun ohnehin schon wieder das Gesetz ändern muss, dann kann sie diese unendliche Sinnlosgeschichte auch gleich endgültig beenden“, fordert Siegesmund. „Zahlreiche notwendige familienpolitische Leistungen sind aufgrund der Bewirtschaftsungsreserve gefährdet, während das Erziehungsgeld teuer, unnütz und unantastbar bleibt. Die CDU und das SPD-geführte Sozialministerium müssen endlich den Mut finden, eine umfassende Reform der Thüringer Familienförderung anzugehen“, schließt Siegesmund.