Auslaufmodell Residenzpflicht endlich abschaffen

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Zum aktuellen Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE zur Abschaffung der Residenzpflicht erklärt Astrid Rothe-Beinlich, migrationspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Fraktion: „Wir meinen, dass das Auslaufmodell Residenzpflicht endlich abgeschafft werden muss. Unser Anliegen im aktuellen Antrag ist es, die Landesregierung dazu zu bringen, auf der Grundlage des Paragrafen 58 Absatz 6 Asylverfahrensgesetz eine Rechtsverordnung zu erlassen, die alle Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen zu einem Bezirk zusammenfasst, in dem sich von der Residenzpflicht betroffene Personen frei bewegen können“, so die Grünenpolitikerin. „Die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen von CDU und SPD müssen nun endlich die Zeichen der Zeit erkennen. Nachdem nun der Petitionsausschuss des Thüringer Landtages für eine Ausweitung der Residenzpflicht auf ganz Thüringen plädiert, viele Bundesländer den Schritt bereits getan haben und im Bundesrat im April die rechtliche Klarheit geschaffen worden ist, gibt es keinerlei sachlichen Grund mehr, die vollständige Abschaffung der Residenzpflicht in Thüringen zu blockieren. Während die Jusos die Abschaffung der Residenzpflicht vehement fordern, wird die Mutter-Partei SPD aber wohl wieder gegen unseren Antrag stimmen, der genau dies vorsieht“, befürchtet Rothe-Beinlich. Die Regelung der Landesregierung, die Bewegungsfreiheit lediglich auf den angrenzenden Landkreis und eine kreisfreie Stadt auszuweiten, sei nicht sachgerecht, schaffe neue Unübersichtlichkeiten und werde den Lebensverhältnissen der Asylbewerberinnen und AsylbewerberInnen keineswegs gerecht. „Stattdessen braucht es eine rechtskonforme Möglichkeit zum erlaubnisfreien Aufenthalt im gesamten Freistaat“, fordert die bündnisgrüne Migrations-Expertin. Schon seit Jahren fordern Kirchen, Gewerkschaften, Flüchtlingsverbände und die Oppositionsfraktionen die ersatzlose Abschaffung der diskriminierenden Regelung im Asylverfahrensgesetz. „Der Petitionsausschuss hat gezeigt, dass nach der Bundesratsentscheidung vom 15. April Zeit für ein Umdenken ist. Auch die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass alle Bedenken gegen eine solche Ausweitung ausgeräumt werden können. Thüringen hat sich aus unserer Sicht bisher immer allein aus ideologischen Gründen verweigert und rechtliche Regelungen auf Bundesebene vorgeschoben – zu Lasten der Betroffenen. Diese Voraussetzungen haben sich nun geändert. Daher wollen wir mit unserem Antrag die Möglichkeit eröffnen und werben für eine fraktionsübergreifende Zustimmung. Schließlich ist Bewegungsfreiheit ein Menschenrecht“, schließt Rothe-Beinlich.