Neues Polizeiaufgabengesetz vernachlässigt Grundrechte

(c) Bündnis 90 / Die Grünen
In der ersten Plenarsitzung nach der Sommerpause wird kommende Woche unter anderem das von der Landesregierung vorgelegte Polizeiaufgabengesetz (PAG) behandelt. Dazu erklärt Dirk Adams, innenpolitischer Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen: „Ohne Änderungen darf dieses Gesetz keinesfalls den Landtag passieren. Es darf Berufsgeheimnisträgern wie Anwälten, Ärzten oder Geistlichen nicht zugemutet werden, permanent potenziell abgehört zu werden. Das Klima, das hierbei erzeugt wird, ist nicht gerechtfertigt!“ Das Gesetz von CDU und SPD atme den alten Geist, dass immer mehr Eingriffsrechte des Staates auch zu mehr Sicherheit führen, so der Grünenpolitiker weiter. „Diesen Irrweg muss die Landesregierung verlassen“, fordert Adams. Hintergrund: Nach derzeitigem Entwurf des Polizeiaufgabengesetzes dürfen Berufsgeheimnisträger wie Anwälte, Ärzte oder Geistliche abgehört werden. Im Nachhinein entscheidet ein Richter über die Verwendung der Daten. Über dieses und andere Problemfelder, die sich aus dem Gesetzentwurf des Polizeiaufgabengesetzes ergeben, wird die bündnisgrüne Fraktion heute (11. September 2013), ab 17:00 Uhr, im Thüringer Landtag, Raum F103, mit Fachleuten diskutieren. Die Ergebnisse werden in einen umfangreichen Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen einfließen, der dem Innenausschuss des Thüringer Landtags am Freitag (13. September 2103) vorgelegt wird.

Kontakt