Gesetzentwurf

Gesetzentwürfe können von einer Fraktion oder von der Landesregierung in das Parlament eingebracht werden. Sie durchlaufen im Landtag in der Regel zwei Beratungen (drei Beratungen bei Gesetzentwürfen auf Änderung der Verfassung). Die erste Lesung dient einer Debatte über die politische Bedeutung des Gesetzesvorhabens und seiner Ziele. Anschließend wird die Vorlage zur Beratung an die Ausschüsse überwiesen. In der zweiten Plenarberatung beschließt der Landtag über die Zustimmung oder Ablehnung eines Gesetzentwurfs.