
Schleswig-Holstein hat für die im Land untergebrachten Asylbewerber die sogenannte Residenzpflicht aufgehoben. Das CDU/FDP-Kabinett beschloss dazu am 5. April eine Verordnung, nachdem alle Fraktionen einstimmig für den Grünen Antrag zur Abschaffung der Residenzpflicht für geduldete und gestattete Menschen in Schleswig-Holstein gestimmt hatten. Zur Aufhebung der Residenzpflicht äußert sich der zuständige Minister für Justiz, Gleichstellung und Integration Schleswig-Holsteins in einer Pressemitteilung wie folgt: "Mit breiter politischer und gesellschaftlicher Unterstützung schaffen wir eine Regelung, die einer immer mobiler werdenden Welt angemessen ist. Arbeitsplatzsuche, gesellschaftliche Teilhabe und auch Alltägliches erfordern die Beweglichkeit von Menschen, die wir im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen ...".