Grüne fordern Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes

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Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag begrüßt ausdrücklich die Entscheidung der Arbeits- und SozialministerInnen der Länder, dass die Bundesregierung die Regelsätze für Asylsuchende nach dem Asylbewerberleistungsgesetz überprüfen muss. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion: „Seit das Asylbewerberleistungsgesetz 1993 beschlossen wurde, haben wir immer wieder unsere grundsätzlichen menschenrechtlichen Bedenken gegen dieses zum Ausdruck gebracht. Das Gesetz führt zu einem diskriminierenden Ausschluss von Asylsuchenden aus Sozialhilfe und Grundsicherung für Arbeitssuchende: Die Leistungen, die von Asylsuchenden, Geduldeten und Bleibeberechtigten bezogen werden, betragen weniger als zwei Drittel der Leistungen für Sozialhilfeempfängerinnen und -empängern. Und die Beträge sind - entgegen §3 Absatz 3 Aslybewerberleistungsgesetz (AsylbLG) - niemals angepasst worden.“ Konkret bedeutet dies: Seit 1993 wird unverändert ein in „Deutscher Mark“ ausgewiesener Betrag von „80 DM im Monat“ gezahlt. Umgerechnet sind das 1,36 Euro, die einer Person täglich als einziges Bargeld für den gesamten persönlichen Bedarf wie z.B. öffentlicher Nahverkehr, Telefon, Porto sowie Rechtsanwalt zur Verfügung stehen. Zusätzliche Leistungen - etwa die Kosten einer Monatskarte - werden nicht gewährt. Die Leistungen für Essen, Kleidung, Körperpflege und Haushaltsenergie werden oft in Form von minderwertigen Sachleistungen (Essenpakete, Vollverpflegung), als Gutscheine oder Bargeld (184 Euro/Monat), gewährt. „Hinzu kommt, dass die medizinische Versorgung von Asylsuchenden und Geduldeten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf die unabweisbar notwendige Behandlung ,akuter Schmerzzustände‘ beschränkt ist. Das ist menschenunwürdig und willkürlich“, gibt Rothe-Beinlich weiterhin zu bedenken. Spätestens seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelleistungen nach „Hartz-IV“ war klar: Die Beträge sind nicht nur viel zu niedrig und erfüllen nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Sie sind auch willkürlich festgesetzt worden. „Nun geben uns auch die zuständigen LänderministerInnen recht“, ist die Grünenpolitikerin erfreut. „Daher gilt es aus unserer Sicht jetzt erst recht, dass dieses Gesetz endlich abgeschafft wird“, schließt Astrid Rothe-Beinlich. Bereits im Mai 2010 hatte die hatte Bundestagesfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetz eingebracht.