Kleine Anfrage 1950 von Anja Siegesmund und Antwort des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit. Die Anfrage ist der zweite Teil der Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung nach § 106 Fünftes Sozialgesetzbuch in Thüringen.
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