Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung nach § 106 Fünftes Sozialgesetzbuch in Thüringen: Teil I

Kleine Anfrage 1949 von Anja Siegesmund und Antwort des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit zu Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung nach § 106 Fünftes Sozialgesetzbuch in Thüringen: Teil I. Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Regresse werden bei künftigen Ärztinnen und Ärzten laut einer Umfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) unter 12000 Medizinstudierenden als eines der größtenInvestitionshemmnisse für die Niederlassung als Vertragsärztin/Vertragsarzt empfunden. Eine weitere Umfrage der KBV belegt jedoch auch, dass bei 2,7 Prozent der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2007 ein Richtgrößenverfahren eingeleitet wurde und im Schnitt weniger als ein Prozent der Ärztinnen und Ärzte von Regressen betroffen sind. Diese Diskrepanz zwischen der wahrgenommenen Existenzbedrohung und den tatsächlichen Regressen verhindert eine objektive Diskussion der Problematik und trägt zur Verzerrung des Gesamtbildes bei. Anja Siegesmund bittet die Landesregierung um detaillierte Informationen über die Situation der Vertragsärzte in Thüringen.

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