
Kleine Anfrage 1700 von Dirk Adams und Antwort des Thüringer Ministeriums für Familie, Soziales und Gesundheit zur Förderung des Kulturguts der Vertreibungsgebiete nach § 96 Bundesvertriebenengesetz. Laut Haushaltsplan des Freistaats Thüringen erhält der BdV - Bund der Heimatvertriebenen e.V., Landesverband Thüringen, Zuwendungen nach § 96 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge - Bundesvertriebenengesetz (BVFG) - zur Erfüllung seiner satzungsmäßigen Zwecke. Diese Zuwendungen
belaufen sich für das Jahr 2011 auf 165 000 Euro, nachdem für 2009 und 2010 181 466 Euro bzw. 185 000 Euro zur Verfügung standen. Die Abgeordnete Anja Siegesmund fragt die Landesregierung in welcher Höhe Zuwendungen getätigt wurden, welche Projekte bisher damit gefördert wurden und wie die Landesregierung die Höhe der Förderungen seit 1994 rechtfertigt.