
Das Bundesministerium für Gesundheit hat im Juni 2011 das IGES-Institut mit der Erstellung eines Gutachtens zur Versorgungs- und Vergütungssituation in der außerklinischen Hebammenhilfe beauftragt. In dem Gutachten werden u. a. die Arbeitssituation der Hebammen und Geburtshelfer, ihr Leistungsangebot sowie die Kosten der Berufsausübung untersucht. Die Studie bemängelt vor allem die fehlende Datenlage zur Hebammenversorgung und die Situation der hohen und weiter steigenden Berufshaftpflichtprämien, welche zum 1. Juli 2012 nochmals um 15 Prozent auf ca. 4 240 Euro ansteigen sollen. In Relation zu einem Jahreseinkommen von durchschnittlich 24 000 Euro stellt dies einen enormen Kostenblock dar. Zudem mahnt die Studie die Verantwortung der Länder an.
Das Gutachten macht sichtbar, worauf die Hebammenverbände seit Jahren hinweisen: Der Nettostundenlohn liegt unter zehn Euro, es gibt Regionen
mit einer massiven Unterversorgung und wegen der gestiegenen Haftpflichtprämie um rund 70 Prozent in den Jahren 2009 bis 2012 ziehen sich Hebammen in großer Zahl aus der Geburtenhilfe zurück. Diese Entwicklungen bedrohen zum einen die Sicherung der Versorgung durch Hebammen und zum anderen auch den Berufsstand der Hebammen massiv. Jedoch benötigen wir Hebammen in der Schwangerenvorsorge und Betreuung im Wochenbett, aber insbesondere in der Geburtenhilfe. Wegen dieser Versorgungsrelevanz muss die Konsensbildung zwischen Hebammen und Versicherten politisch begleitet werden. Die Landesregierungen sind hier ebenso gefordert wie die Bundesregierung. Die durch das IGES-Gutachten nun vorliegenden Daten müssen in die Verhandlungen zwischen Krankenversicherungen und Hebammenverbänden einfließen, um den deutlichen Rückgang der Zahl der Hebammen, die die Geburtshilfe anbieten, zu stoppen.
Das Gutachten kritisiert zudem, dass eine unklare Informationslage darüber besteht, welche Hebammen in welchem Beschäftigungsverhältnis selbst die Berufshaftpflichtprämien bezahlen müssen. Es besteht erheblicher Klärungsbedarf darüber, ob die betroffenen angestellten Hebammen nur geringfügig beschäftigt sind, gleichzeitig als Beleghebammen arbeiten oder ob es auch Fälle gibt, in denen voll angestellte Hebammen selbst für die Berufshaftpflicht aufkommen müssen. Des Weiteren bemängelt das IGES-Gutachten, dass es noch keine bundesweite einheitliche Statistik zu der Anzahl der in Deutschland tätigen Hebammen, insbesondere für die freiberuflich tätigen, gibt. Die Länder nehmen bedauerlicherweise ihre landesrechtliche Möglichkeit, die Anzahl der in einem Bundesland tätigen Hebammen zu erfassen, nicht in ausreichendem Maße war. Aus den vorhandenen Datenquellen, wie Mikrozensus und Krankenhausstatistik, lassen sich bisher keine belastbaren Daten zur Versorgungssituation bei Hebammenhilfen ermitteln. Es werden umgehend fundierte Angaben zum Leistungsspektrum und zum Angebot der Hebammen benötigt. In Anlehnung an die Zusammenführung der Abrechnungsdaten aller gesetzlichen Krankenversicherungen in den Bereichen Arznei- bzw. Heilmittel sollte dies auch für Hebammenleistungen geschehen und der Öffentlichkeit regional aufgeschlüsselte Daten zur Verfügung gestellt werden.
Der vorliegende Antrag folgt den verschiedenen parlamentarischen Initiativen der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der bayerischen Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Der vollständige Antrag ist als pdf-Datei auf dieser Seite einsehbar.
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