Auf diesen Seiten haben wir für Sie die bisherigen und prognostizierten Einnahmen und Ausgaben des Landes von 2012 bis 2014 zusammengetragen. Die Erklärung zu den jeweiligen Posten soll Ihnen behilflich sein, wenn sie den Überblick im Thüringer Haushaltsdschungel verlieren.
Legende der Einnahmeposten
Steuern- u. steuerähnliche Abgaben:
Hier runter fallen Gemeinschaftssteuern (z.B. Umsatzsteuer, Lohnsteuer), Landessteuern (z.B. Erbschaftssteuer, Lotteriesteuer oder Biersteuer) oder auch die Abgabe von Spielbanken, als eine steuerähnliche Abgabe.
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst:
Dazu zählen z.B. Gebühren, Geldstrafen und -bußen, Erlöse aus Verkäufen von Gegenständen oder Zinseinnahmen.
Entnahme aus Rücklagen, Fonds und Stöcken:
Hierbei sind vor allem Überschüsse aus wirtschaftlichen Tätigkeiten zu benennen.
Länderfinanzausgleich:
Nach Art. 107 GG soll hierdurch die unterschiedliche Finanzkraft der Länder (angemessen) ausgeglichen werden.
Bundesergänzungszuweisungen:
Damit sind die So-BEZ wegen teilungsbedingter Lasten, die Fehlbetrags-BEZ, die Sonderbedarfs-BEZ wegen struktureller Arbeitslosigkeit sowie die Sonderbedarfs-BEZ wegen Kosten politischer Führung gemeint.
sonstige Übertragungseinnahmen:
Dieser Posten bezeichnet die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen.
Haushaltstechnische Verrechnungen:
Dabei handelt es sich einfach gesagt um Rechenfehler, die bei den Berechnungen des Haushalts entstehen können und die natürlich erst im Nachhinein entdeckt werden.
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen:
Besteht aus den Zuweisungen für Investitionen aus dem öffentlichen Bereich sowie aus den Beiträgen und sonstigen Zuschüssen für Investitionen.
Legende der Ausgabeposten
Personalausgaben:
Hierzu zählen z.B. die Bezüge für Beamte und Angestellte, aber auch Versorgungsleistungen für die Pensionäre.
Sächliche Verwaltungsausgaben:
Unter diese Kategorie fällt die Bewirtschaftung der landeseigenen oder gemieteten Besitztümer, wie Grundstücke, Gebäude oder andere Sachgüter.
Ausgaben für Schuldendienst:
Dabei handelt es sich lediglich um die Zinsen, die das Land für seine laufenden Kredite bedienen muss. Die Schuldentilgung fällt nicht unter diese Kategorie, sondern wird - gegebenenfalls - gesondert aufgelistet.
Baumaßnahmen:
Dazu zählt sowohl die Errichtung neuer Gebäude als auch die bauliche Veränderung an bestehenden Gebäuden.
Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse:
Vor allem die Zuweisungen für die Gemeinden und Gemeindeverbände zählen hierzu.
Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen:
Zum einen zählt hierzu der Erwerb von beweglichen Sachen (z.B. Fahrzeuge). Zum anderen Zuweisungen für Investitionen (vor allem) an die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Zuschüsse an öffentliche oder private Unternehmen.
Haushaltstechnische Verrechnungen:
Dabei handelt es sich einfach gesagt um Rechenfehler, die bei den Berechnungen des Haushalts entstehen können und die natürlich erst im Nachhinein entdeckt werden.
Globale Minderausgaben:
Bezeichnet einen finanziellen Spielraum der noch eingespart werden muss. Darüber entscheidet im Detail jedoch nicht der Finanzminister, sondern die Minister der jeweiligen Ressorts.