Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse setzt der Landtag Ausschüsse ein. In der 5. Wahlperiode gibt es 11 ständige Ausschüsse und derzeit einen Untersuchungsausschuss. Ihre Zuständigkeit entspricht in der Regel der der Landesministerien, Ausnahmen sind der Gleichstellungs-, der Europa- und der Petitionsausschuss. Die Ausschüsse tagen in der Regel nicht öffentlich.
Der Ausschuss, an den Gesetzentwürfe oder Anträge aus dem Plenum überwiesen wurden, erarbeitet für den Landtag Beschlussempfehlungen mit einem Entscheidungsvorschlag an das Plenum zur weiteren Behandlung. Er kann zu seiner Entscheidungsfindung mündliche und schriftliche Anhörungen durchführen.