
Astrid Rothe-Beinlich, migrationspolitische Sprecherin der Thüringer Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, unterstützt die überfällige Forderung der migrationspolitischen Sprecherin der SPD, Regine Kanis, nach Bargeldauszahlungen für Asylsuchende:
„Das Gutscheinsystem für Asylsuchende ist diskriminierend und menschenverachtend. Ich wünsche mir für Thüringen, dass die Landesregierung dem brandenburgischen Vorbild folgt und selbstverständlich in ganz Thüringen Bargeldauszahlungen an Asylsuchende ermöglicht. Dass das funktionieren kann, wenn man nur will, sehen wir an den positiven Beispielen in Nordhausen und Eisenach.“
Mit einer vollständigen Auszahlung der ohnehin geringen Summe in Bargeld würde den Asylsuchenden das Leben in Thüringen erleichtert werden. Die Betroffenen sind durch das diskriminierende und höchst bürokratische Asylbewerberleistungsgesetz ohnehin massiv eingeschränkt. Die Sozialleistungen für erwachsene Asylsuchende sind 38 Prozent niedriger als die Hartz IV-Regelsätze. Seit Einführung des Asylbewerberleistungsgesetzes im Jahre 1993 wurden die Sozialleistungen kein einziges Mal an die Preisentwicklung angepasst. Zudem können die Gutscheine nur in bestimmten Läden eingelöst werden.
„Allein schon die Höhe des Leistungsanspruchs ist aus grüner Sicht mit der Menschenwürde, die laut Grundgesetz keinen Unterschied machen darf zwischen Deutschen und Nicht-Deutschen, nicht vereinbar“, gibt die Grünenpolitikerin zu bedenken.
„Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, sich deutlich zugunsten der Bargeldausgabe zu positionieren und den Kommunen zu verdeutlichen, dass sie die Gutscheinlösung beenden und die Leistungen in Bargeld an die Asylsuchenden ausreichen sollen“, schließt Rothe-Beinlich.
Themen