Wir GRÜNE wollen in Thüringen klare Regeln einführen, die der Massentierhaltung einen Riegel vorschieben. So wie das Gesundheitswesen sollte auch die Landwirtschaft nicht ausschließlich den Sachzwängen der Ökonomie unterworfen sein, sondern sich auch an den Bedürfnissen von Mensch, Tier und Umwelt orientieren.
Um die Gesundheit der Konsumenten zu schützen, die Umwelt zu schonen, das Tierwohl zu fördern und bäuerliche Strukturen besser unterstützen zu können, ist es notwendig, die Art und Weise der Haltung von Tieren in der thüringischen Landwirtschaft umzugestalten. Dies ist ein langfristiger Prozess, der durch eine Reihe gesellschaftlicher, insbesondere aber auch politischer Anstrengungen angestoßen und erreicht werden kann. Wir wollen zeitnah die Rahmenbedingungen für einen solchen Umgestaltungsprozess in Thüringen schaffen. Dafür setzen wir uns in der rot-rot-grünen Landesregierung ein.
1.) Ein wesentlicher Schritt, um dies flächendeckend umzusetzen, ist aus unserer Sicht die Festlegung von Obergrenzen in der Tierhaltung; diese sollten auch für alle Bio-Betriebe eingeführt werden. Es muss zu den biologischen Standards gehören, dass eine intensive Massentierhaltung ausgeschlossen ist. Konkret fordern wir in Anlehnung an die Vorschläge von Martin Häusling (MdEP, Europagruppe GRÜNE) folgende Obergrenzen in der Tierhaltung:
Muttersauen |
200 Sauen |
Mastschweine |
1.500 Mastplätze bzw. 750 Mastplätze und die dazu notwendigen Sauen |
Milchkühe, Milchziegen und Milchschafe |
Es können maximal so viele Tiere gehalten werden, dass diese im Sommer Weidegang haben - dies begrenzt die Tierbestände betriebsindividuell aufgrund der notwendigen räumlichen Nähe der Weiden zum Stall. |
Mastgeflügel |
14.400 Hähnchen, 5.100 Puten oder 2.000 Gänse |
Legehennen |
12.000 Legehennen |
Diese Größen ermöglichen es landwirtschaftlichen Betrieben ein einträgliches Einkommen zu erwirtschaften, wie viele NEULAND-Betriebe in der Praxis zeigen. Sie sind somit ein guter Kompromiss zwischen Tierwohl und Wirtschaftlichkeit der Höfe und leiten sich aus den folgenden Forderungen (s. Grafik) ab.
Diese Zahlen beziehen sich wohlgemerkt auf die maximale Anzahl der Tiere an einem Standort. Gleichzeitig ist zu beachten, dass der maximale Tierbesatz je Fläche in der Region und in jedem einzelnen Betrieb 1,5 Großvieheinheiten je Hektar nicht überschreitet (eine Großvieheinheit entspricht z.B. einer Kuh oder 7 Ziegen).
2) Die im Koalitionsvertrag beschlossene Streichung von Investitionsförderungen für Megaställe muss schleunigst umgesetzt werden. Dafür setzen wir uns in den entsprechenden Gremien der rot-rot-grünen Regierungskoalition mit Nachdruck ein.
3.) Um die Belastungen für die landwirtschaftlichen Betriebe so gering wie möglich zu halten, braucht es angemessene Übergangsfristen und Förderungen zur Umstellung der Betriebe. Dies kann über staatliche Fördermittel, bessere Preise vom Lebensmitteleinzelhandel und schlussendlich einer gezielten Nachfrage von Verbrauchern und Verbraucherinnen finanziert werden. Die Öffentlichkeitsarbeit spielt deshalb auf allen Ebenen eine große Rolle.
