Was wir wollen

 Wir GRÜNE wollen in Thüringen klare Regeln einführen, die der Massentierhaltung einen Riegel vorschieben. So wie das Gesundheitswesen sollte auch die Landwirtschaft nicht ausschließlich den Sachzwängen der Ökonomie unterworfen sein, sondern sich auch an den Bedürfnissen von Mensch, Tier und Umwelt orientieren.

Um die Gesundheit der Konsumenten zu schützen, die Umwelt zu schonen, das Tierwohl zu fördern und bäuerliche Strukturen besser unterstützen zu können, ist es notwendig, die Art und Weise der Haltung von Tieren in der thüringischen Landwirtschaft umzugestalten. Dies ist ein langfristiger Prozess, der durch eine Reihe gesellschaftlicher, insbesondere aber auch politischer Anstrengungen angestoßen und erreicht werden kann. Wir wollen zeitnah die Rahmenbedingungen für einen solchen Umgestaltungsprozess in Thüringen schaffen. Dafür setzen wir uns in der rot-rot-grünen Landesregierung ein.

1.) Ein wesentlicher Schritt, um dies flächendeckend umzusetzen, ist aus unserer Sicht die Festlegung von Obergrenzen in der Tierhaltung; diese sollten auch für alle Bio-Betriebe eingeführt werden. Es muss zu den biologischen Standards gehören, dass eine intensive Massentierhaltung ausgeschlossen ist. Konkret fordern wir in Anlehnung an die Vorschläge von Martin Häusling (MdEP, Europagruppe GRÜNE) folgende Obergrenzen in der Tierhaltung:

Muttersauen

200 Sauen

Mastschweine

1.500 Mastplätze bzw. 750 Mastplätze und die dazu notwendigen Sauen

Milchkühe, Milchziegen und Milchschafe

Es können maximal so viele Tiere gehalten werden, dass diese im Sommer Weidegang haben - dies begrenzt die Tierbestände betriebsindividuell aufgrund der notwendigen räumlichen Nähe der Weiden zum Stall.

Mastgeflügel

14.400 Hähnchen, 5.100 Puten oder 2.000 Gänse

Legehennen

12.000 Legehennen

Diese Größen ermöglichen es landwirtschaftlichen Betrieben ein einträgliches Einkommen zu erwirtschaften, wie viele NEULAND-Betriebe in der Praxis zeigen. Sie sind somit ein guter Kompromiss zwischen Tierwohl und Wirtschaftlichkeit der Höfe und leiten sich aus den folgenden Forderungen (s. Grafik) ab.

Diese Zahlen beziehen sich wohlgemerkt auf die maximale Anzahl der Tiere an einem Standort. Gleichzeitig ist zu beachten, dass der maximale Tierbesatz je Fläche in der Region und in jedem einzelnen Betrieb 1,5 Großvieheinheiten je Hektar nicht überschreitet (eine Großvieheinheit entspricht z.B. einer Kuh oder 7 Ziegen).

2) Die im Koalitionsvertrag beschlossene Streichung von Investitionsförderungen für Megaställe muss schleunigst umgesetzt werden. Dafür setzen wir uns in den entsprechenden Gremien der rot-rot-grünen Regierungskoalition mit Nachdruck ein.

3.) Um die Belastungen für die landwirtschaftlichen Betriebe so gering wie möglich zu halten, braucht es angemessene Übergangsfristen und Förderungen zur Umstellung der Betriebe. Dies kann über staatliche Fördermittel, bessere Preise vom Lebensmitteleinzelhandel und schlussendlich einer gezielten Nachfrage von Verbrauchern und Verbraucherinnen finanziert werden. Die Öffentlichkeitsarbeit spielt deshalb auf allen Ebenen eine große Rolle.

 

Forderung zur Tierhaltung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Schutz von Mensch und Umwelt vor Emissionen durch Massentierhaltungsanlagen wird durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) geregelt und bietet daher ansatzweise die Möglichkeit einer Begrenzung großer Tierhaltungsanlagen. Dies gilt aber erst für Anlagen, die eine Größe von 15.000 Hennen, 30.000 Junghennen, 30.000 Mastgeflügel, 15.000 Truthühner, 600 Rinderplätze, ausgenommen Mutterkühe mit mindestens sechs Monaten Weide, 1.500 Mastschweine, 560 Sauen, 6.000 Aufzuchtferkel (10 bis 30 kg) umfassen. Weil es keine allgemein anerkannte Definition von Massentierhaltung gibt, gelten diese Zahlen derzeit als Richtlinien in der Diskussion um Obergrenzen. Wir GRÜNE halten diese Zahlen für viel zu hoch angesetzt.

 

Gleichwohl bieten diese Zahlen einen ersten Ansatzpunkt, um die Massentierhaltung zu begrenzen. Gemeinden, in denen Anlagen dieser Größenordnung errichtet werden sollen, können diese nämlich einfach dadurch verhindern, dass sie keinen „vorhaben-bezogenen Bebauungsplan“ für eine solche Anlage erarbeiten und beschließen. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur in Bezug auf sogenannte „gewerbliche“ Betriebe. Gemeint sind damit Tieranlagen, die nicht über genügend eigene Futterflächen verfügen. Massentierhaltungsbetrieben, die solche Flächen nachweisen können, sind von dieser Regelung derzeit ausgeschlossen die Gemeinden können also solche Anlagen auf diesem Wege nicht verhindern. Gerade hier in Thüringen trifft dies aufgrund der flächenstarken Betriebsgrößen oft zu.

 

Da sich die Massentierhaltungsanlagen hinsichtlich der Immissionsbelastungen kaum unterscheiden, egal über wie viel Futterfläche sie verfügen, fordern wir GRÜNE, dass für alle Anlagen gleichermaßen ab der oben definierten Größenordnung ein vorhaben-bezogener Bebauungsplan aufzustellen ist.
 
 
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